Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Qualitative Methoden I
Qualitative methods I
8.01.06.0
Dr. Richter, Petra (petra.richter@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Grundfragen und Methoden forschenden Lernens
Principles and methods of inquiry-based learning
M.A. - MAFEM - Forschung, Entwicklung, Management in Sozialer Arbeit, Rehabilitation/Gesundheit oder Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden
- kennen Grundlagen der qualitativen Methodologie,
- kennen verschiedene Methoden qualitativer Sozialforschung,
- verstehen Grundhaltungen einer qualitativen Sozialfoschung,
Angaben zum Inhalt
Nach einem Überblick über die Entstehungsgeschichte qualitativer Sozialforschung
werden in dieser Veranstaltung unter Bezugnahme auf die methodologischen
Grundlagen die Besonderheiten dieses Forschungsansatzes herausgestellt. Es wird
aufgezeigt, bei welchen Fragestellungen sich ein qualitatives Forschungsdesign
anbietet und gleichzeitig auf Möglichkeiten und Begrenzungen qualitativer Forschung
hingewiesen.
Die Veranstaltung vermittelt methodologische Grundlagen qualitativer Forschung und
bietet einen Überblick über etablierte Erhebungs- und Auswertungsverfahren.
Daneben können in der Veranstaltung erste Einblicke in die Forschungspraxis
gewonnen werden, hierzu wird auch über nützliche Ressourcen informiert, die den
Forschungsalltag erleichtern helfen. Die Veranstaltung hat darüber hinaus das Ziel, für
die spezifischen Herausforderungen zu sensibilisieren, die eine qualitative
Forschungspraxis mit sich bringen kann.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Benotet Anmerkung