Course


General information
Qualitative Methoden I
Qualitative methods I
8.01.06.0
Dr. Richter, Petra (petra.richter@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this course is compulsory


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Grundfragen und Methoden forschenden Lernens
Principles and methods of inquiry-based learning
M.A. - MAFEM - Forschung, Entwicklung, Management in Sozialer Arbeit, Rehabilitation/Gesundheit oder Kindheitspädagogik
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden
- kennen Grundlagen der qualitativen Methodologie,
- kennen verschiedene Methoden qualitativer Sozialforschung,
- verstehen Grundhaltungen einer qualitativen Sozialfoschung,
Content information
Nach einem Überblick über die Entstehungsgeschichte qualitativer Sozialforschung
werden in dieser Veranstaltung unter Bezugnahme auf die methodologischen
Grundlagen die Besonderheiten dieses Forschungsansatzes herausgestellt. Es wird
aufgezeigt, bei welchen Fragestellungen sich ein qualitatives Forschungsdesign
anbietet und gleichzeitig auf Möglichkeiten und Begrenzungen qualitativer Forschung
hingewiesen.
Die Veranstaltung vermittelt methodologische Grundlagen qualitativer Forschung und
bietet einen Überblick über etablierte Erhebungs- und Auswertungsverfahren.
Daneben können in der Veranstaltung erste Einblicke in die Forschungspraxis
gewonnen werden, hierzu wird auch über nützliche Ressourcen informiert, die den
Forschungsalltag erleichtern helfen. Die Veranstaltung hat darüber hinaus das Ziel, für
die spezifischen Herausforderungen zu sensibilisieren, die eine qualitative
Forschungspraxis mit sich bringen kann.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Graded Remark