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Administration
25.01.2024 07:46:37
FB SK
Version History
Version Module Code Semester Status
1 BAKIND8.1 SoSe 2024 Released
2 BAKIND8.1 SoSe 2025 Released
3 BAKIND8.1 SoSe 2026 Released
General information
Rechtliche Grundlagen der Kindheitspädagogik I
Legal foundations of childhood education I
BAKIND8.1
RGrundlKind1-01-BA-M
Prof. Dr. Mikolajczyk, Sascha (sascha.mikolajczyk@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Mikolajczyk, Sascha (sascha.mikolajczyk@haw-kiel.de)
Prof.Dr. Nahrwold, Mario (mario.nahrwold@haw-kiel.de)
Sommersemester 2024
1 Semester
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Curricular relevance (according to examination regulations)
Study Subject Study Specialization Study Focus Module type Semester
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik Pflichtmodul

Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden
- besitzen für die Arbeitsfelder der Kindheitspädagogik notwendige Rechtskenntnisse und sind in der Lage, diese anzuwenden (u.a. Bürgerliches Recht (insbesondere Haftungsrecht, u.a. Aufsichtspflicht), Familienrecht (u.a. elterliche Sorge), Kinder- und Jugendhilferecht (Rechtsgrundlagen des Kinderschutzes, insbesondere §§ 8a, 42 SGB VIII, § 4 KKG, einschließlich derjenigen auf Länderebene wie z.B. das KiTaG SH), Sozialrecht (insbes. Sozialleistungsrecht, die Gesetzesgrundlagen für inklusives Arbeiten sowie Integration einschließend, Sozialverwaltungsrecht), Datenschutzrecht, Schulrecht, Strafrecht etc.).
- besitzen vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der UN-Kinderrechtskonvention und der Grundrechte.
- besitzen Kenntnisse über maßgebliche Regelungen des Arbeitsrechts.
- kennen die relevanten Teile des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts und können die Bedeutung der Verwaltung für den Bereich der Kindheitspädagogik einschätzen.

Die Studierenden
- sind fähig, ihr pädagogisches Handeln rechtlich zu begründen und abzusichern.
- können in rechtlich geordneten Verfahren der Kindheitspädagogik zielführend handeln und ihre Fachlichkeit auch in Zusammenarbeit mit anderen Stellen einbringen.
- können Interessenwahrnehmung und Interessenausgleich durch Rechtsanwendung in unterschiedlichen Rechtsbeziehungen realisieren bzw. ermöglichen.
- können die Bedeutung der Verwaltung für den Bereich der Kindheitspädagogik einschätzen.

Die Studierenden

- verfügen über die in der Kindheitspädagogik einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe notwendigen rechtlichen Kenntnisse und handeln entsprechend.
Content information
Den Studierenden werden die für das Praxisfeld der Kindheitspädagogik wesentlichen rechtlichen Grundlagen aus den Bereichen des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verwaltungsrechts vermittelt.
Das Modul 8.1 gliedert sich in drei Teile:
Rechtliche Grundlagen des Zivilrechts: Lehrvortrag 1 SWS
Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts: Lehrvortrag 1 SWS
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungsrechts: Lehrvortrag 1 SWS

1. Rechtliche Grundlagen des Zivilrechts
Vermittelt werden schwerpunktmäßig die für das Praxisfeld der Kindheitspädagogik maßgebenden Regelungen des Zivilrechts. Namentlich geht es dabei zunächst um die relevanten verfassungs- und einfachrechtlichen Vorschriften des Familienrechts (u.a. Art. 6 GG, Inhalt, Umfang und Inhaberschaft der elterlichen Sorge (§§ 1591 ff., 1626 ff., 1773 ff. BGB), Umgangsrecht (§§ 1684 ff. BGB), freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen (§ 1631b BGB) sowie gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung sowohl im Hinblick auf §§ 1666, 1666a BGB als auch auf die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes). Dabei wird insgesamt auch auf die rechtliche Stellung von Minderjährigen im Recht und in der Systematik der Schuldverhältnisse eingegangen (u.a. §§ 104 ff. und §§ 828 f. BGB). Des Weiteren werden darauf aufbauend die spezifischen Regelungen des Haftungsrechts, insbesondere in Bezug auf die Problematik der Aufsichtspflicht in zivilrechtlicher (u.a. §§ 823 ff. BGB) und strafrechtlicher (u.a. insbesondere fahrlässige Begehung von Straftaten durch aktives Tun oder Unterlassen, §§ 222, 223 ff., 13 StGB) Hinsicht vermittelt, wobei in diesem Kontext auch (überspannend) auf arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen bei Pflichtverletzungen eingegangen wird.

2. Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts
Vermittelt werden zunächst die für das Praxisfeld der Kindheitspädagogik relevanten Regelungen auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland (u.a. Grundgesetz und Landesverfassungen), der Europäischen Union (u.a. EU-Vertrag, Grundrechtecharta) und der Vereinten Nationen (UN) (u.a. UN-Charta, UN-Kinderrechtskonvention). Darauf aufbauend wird schwerpunktmäßig vermittelt das System des Kinderschutzes. Angesprochen werden das Kinder- und Jugendhilferecht, d.h. die relevanten Regelungen des SGB VIII (u.a. Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), der Schutzauftrag des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) sowie die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)), das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (insbesondere § 4 KKG) sowie ggf. erforderliche familiengerichtliche Maßnahmen im Hinblick auf §§ 1666, 1666a BGB. Einbezogen werden neben den bundesgesetzlichen Regelungen die landesgesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Kitas (u.a. KiTaG SH) sowie relevante Vorschriften aus dem Bereich des Schulrechts. Mit Blick auf gewollte Kooperationen im Kinderschutz bilden die maßgeblichen Regelungen zum Datenschutz/zur Schweigepflicht (inklusive der strafrechtlichen Relevanz) einen weiteren Schwerpunkt. Abschließend werden im Überblick vermittelt die Grundlagen des Sozialleistungs- und Sozialverfahrensrechts (u.a. SGB II und SGB XII) sowie auch die Rechtsgrundlagen für inklusives Arbeiten sowie Integration (SGB IX u.a.).

3. Rechtliche Grundlagen des Verwaltungsrechts
Vermittelt werden die für den Bereich der Kindheitspädagogik relevanten Teile des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, u.a. Handlungsformen insbesondere Verwaltungsakt, Grundsätze des Verwaltungshandelns, Ermessen/unbestimmte Rechtsbegriffe, Sozialdatenschutz, Organisation einschließlich Aufsicht, Rechtsschutz einschließlich vorläufigem Rechtsschutz, Verwaltungszwang, Gefahrenabwehrrecht, öffentlich-rechtliche Ersatzleistung sowie Recht der Unterbringung psychisch Kranker nach dem PsychHG SH.

Das Modul umfasst 3 SWS.

- Rechtliche Grundlagen des Zivilrechts (V, 1 SWS)
- Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Rechts (V, 1 SWS)
- Rechtliche Grundlagen des Verwaltungsrechts (V, 1 SWS)
Gesetze für die Soziale Arbeit, Textsammlung, Nomos, 13. Auflage
Workload
3 SWS
5,0 Credits
36 Hours
114 Hours
Module Examination
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark
Klausur 120 Minutes 100 %