Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Teilnehmer*innen sind in der Lage die Grundkenntnisse des öffentlichen und privaten Baurechts anzuwenden und auf Grundlage rechtlicher Fragestellungen dialogfähig mit Anwälten zu kommunizieren. Außerdem lernen die Studierenden grundlegende rechtliche Regelwerke für das Handeln im Betrieb kennen.
Die Studierenden sind befähigt die rechtlichen Regelwerke, Gesetzestexte sowie Verordnungen eigenständig auf Praxisbeispiele zu übertragen und inhaltlich zu bewerten.
Die Studierenden können in Gruppen differenzierte Lösungsstrategien zu realen Fallbeispielen, mit rechtlichen Kontexten, die während der Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsphase für Bauvorhaben von Bedeutung sind, kooperativ entwickeln und die Ergebnisse in Form einer Präsentation darstellen. Sie sind in der Lage, mit Anwälten und Behördenvertretern sowie in Kleingruppen bzw. mit Kolleginnen und Kollegen einschlägige Gesetzestexte und Verordnungen zzgl. der Kommentartexte diskutieren, sowie generell über rechtliche Fragestellungen kommunizieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können rechtliche Fragestellungen in Bezug auf die einzelnen Bauphasen kritisch reflektieren und beurteilen. Sie prüfen Sachverhalte und können diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen eigenständig lösen und vertreten.