Course


General information
Gewaltschutz und Gleichstellung: Projekte beantragen und Argumentieren mit der Istanbul-Konvention
tbd
5.26.XX.XX
Mußlick, Lena (lena.musslick@haw-kiel.de)
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this coursee is available for election


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Praxisbezüge im Schwerpunkt Geschlechterreflexive Soziale Arbeit
Practical aspects in the focus area of gender-reflective social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Practice seminars in gender competence in social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Geschlechterkompetenzen in der Sozialen Arbeit
Practice seminars for the focus area gendercompetence in social work
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden kennen die historischen Grundlagen und die einzelnen Bereiche der Istanbul Konvention zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Studierenden können die Istanbul Konvention nutzen, um vor Behörden und Gerichten zum Schutz von Frauen zu argumentieren. Sie können Projekte in der Sozialen Arbeit mit Hilfe der Istanbul Konvention argumentativ unterfüttern
Die Studieren entwickeln ihr Selbstverständnis als Vertreter*innen der Menschenrechtsprofession Soziale Arbeit in Bezug auf den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt weiter.
Content information
Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache, sondern eng mit ungleichen Machtverhältnissen in der Gesellschaft verbunden. Diese Erkenntnis ist durch das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ seit 2018 in Deutschland auch gesetzlich verankert. Die sogenannte Istanbul-Konvention macht deutlich: Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die auf Ungleichbehandlung der Geschlechter basiert. Es ist staatliche Pflicht, Schutz und Hilfe für Betroffene, Prävention und Strafverfolgung sicherzustellen.
Für die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist die Konvention ein wirksames Instrument gegen Gewalt.
In der Veranstaltung werden die Inhalte und Ziele der Istanbul-Konvention behandelt. Anhand von Praxisbeispielen wird erprobt, wie sie in verschiedensten Bereichen genutzt werden kann. Im Umgang mit Behörden und Gerichten ebenso wie bei der Beantragung von Fördermitteln für geschlechtersensible Angebote.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark
Portfolioprüfung 0 %