Course


General information
Bildungs- und Erziehungstheorien in der Kindheitspädagogik
Educational and childcare theories in early childhood education
M1_5
Dreesen, Lena (lena.dreesen@haw-kiel.de)
Prof.Dr. Pütz, Tanja (tanja.puetz@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this course is compulsory


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Pädagogische und soziologische Grundlagen der Kindheitspädagogik
Pedagogical and sociological foundations of childhood education
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden
- verstehen grundlegende Begriffe wie Teilhabe, Partizipation, Mündigkeit und dialogische Beziehungen
- verstehen die Bedeutung von Menschenbildern für das Verständnis und die Gestaltung von Erziehungs- und Bildungsprozessen.

Die Studierenden
- können die theoretische und empirischen Grundlagen aus Pädagogik und Soziologie reflexiv auf die Handlungsfelder der Kindheitspädagogik übertragen.

Die Studierenden
- können alleine und in Gruppen wissenschaftliche Texte bearbeiten und die zentralen Argumentationslinien erkennen und wissenschaftlich einordnen
- können Ergebnisse von Arbeitsprozessen in der Lehrveranstaltung gemeinsam oder alleine anschaulich darstellen.
Content information
Grundlagen für eine methodische und theoretische Reflexion und Gestaltung pädagogischer Handlungsfelder. Aufbau kritischer Distanz zur Alltagssprache und zu subjektiven pädagogischen Theorien. Darstellung verschiedener theoretischer Positionen, Konzeptionen und Ansätze. Formulierung von Axiomen der Kindheitspädagogik unter Einbezug soziologischer Erklärungsmuster von Gesellschaft, gesellschaftlichem Wandel und Sozialisation.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark