Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Bildungs- und Erziehungstheorien in der Kindheitspädagogik
Educational and childcare theories in early childhood education
M1_5
Dreesen, Lena (lena.dreesen@haw-kiel.de)
Prof.Dr. Pütz, Tanja (tanja.puetz@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Pädagogische und soziologische Grundlagen der Kindheitspädagogik
Pedagogical and sociological foundations of childhood education
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden
- verstehen grundlegende Begriffe wie Teilhabe, Partizipation, Mündigkeit und dialogische Beziehungen
- verstehen die Bedeutung von Menschenbildern für das Verständnis und die Gestaltung von Erziehungs- und Bildungsprozessen.

Die Studierenden
- können die theoretische und empirischen Grundlagen aus Pädagogik und Soziologie reflexiv auf die Handlungsfelder der Kindheitspädagogik übertragen.

Die Studierenden
- können alleine und in Gruppen wissenschaftliche Texte bearbeiten und die zentralen Argumentationslinien erkennen und wissenschaftlich einordnen
- können Ergebnisse von Arbeitsprozessen in der Lehrveranstaltung gemeinsam oder alleine anschaulich darstellen.
Angaben zum Inhalt
Grundlagen für eine methodische und theoretische Reflexion und Gestaltung pädagogischer Handlungsfelder. Aufbau kritischer Distanz zur Alltagssprache und zu subjektiven pädagogischen Theorien. Darstellung verschiedener theoretischer Positionen, Konzeptionen und Ansätze. Formulierung von Axiomen der Kindheitspädagogik unter Einbezug soziologischer Erklärungsmuster von Gesellschaft, gesellschaftlichem Wandel und Sozialisation.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung