Course


General information
Psychosoziale Beratung I
Psychosocial Counselling I
5.10.04.0
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this course is compulsory


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Kommunikation und Beratung
Communication and counselling
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden kennen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Ziele und Grenzen der psychosozialen Beratung sowie Basiskompetenzen der psychosozialen Beratungspraxis. Sie lernen neben einer personzentrierten Haltung zentrale Gesprächsführungstechniken kennen und wenden diese in Übungssituationen an z.B. Aktives Zuhören, Verbalisieren, Konkretisieren, das Arbeiten mit Fragen.
Content information
In vielen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ist Gesprächsführungskompetenz von großer Bedeutung. Die Frage, welche Art der Gesprächsführung angemessen und sinnvoll ist, lässt sich nur in Bezug auf den jeweiligen Kontext des Gespräches beantworten. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht das unterstützende Gespräch, das im Kontext psychosozialer Beratung zum Tragen kommt. Inhalte der Veranstaltung sind:
- Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Ziele und Grenzen der psychosozialen Beratung
- Gesprächshaltung, störendes und unterstützendes BeraterInnenverhalten
- Gesprächsführungstechniken wie z.B. Aktives Zuhören, Spiegeln, Verbalisieren, Konkretisieren, das Arbeiten mit Fragen
- Beratung ohne Freiwilligkeit
Auf der Basis theoriengeleiteter Inputs sollen Übungen und Simulationen die Möglichkeit geben, die genannten Gesprächstechniken zu erproben und sich auf diesem Wege Basiskompetenzen der psychosozialen Beratungspraxis anzueignen.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark