Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
DidaktikI
DidacticsI
BAKIND3.2.1
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Handlungsfeld Kindheitspädagogik II
Field of action childhood education II
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden erwerben Wissen im Bereich der Elementardidaktik, um Handlungsstrategien im Verhältnis von Erziehung, Bildung und Didaktik zu entwickeln. Sie kennen traditionelle Theorien und Ansätze der Erziehungswissenschaften und deren Zusammenhänge mit der elementaren Didaktik. Sie wissen um die Ebenen didaktischen Denkens und Planens. Die Studierenden kennen unterschiedliche didaktische Modelle und können didaktische Einheiten gestalten, analysieren und reflektieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung von Lernsituationen in ihrer gesamten Komplexität, die über das didaktische Dreieck von Kind – Fachkraft – Gegenstand hinausgeht. So erlangen die Studierenden ein Verständnis der Besonderheit der Didaktik in der Kindheit sowie der aktuellen Herausforderungen. Das Modul knüpft an die Modul M1 und M2 an.
Angaben zum Inhalt
Erziehungswissenschaftliche Voraussetzung zur Didaktik (Lesung) (2 SWS) - Grundlagen einer allgemeinen Didaktik/Didaktische Modelle - das kindliche Spiel als vorherrschende Lernform und daraus resultierende didaktische Konzepte.  
Konstruktivistische Didaktik  - didaktische Konzepte und Methoden für die Arbeit mit Kleinstkindern (0-3 Jahre), - die Arbeit mit Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sowie der Arbeit mit Grundschulkindern unter Berücksichtigung des kindlichen Spiels als vorherrschende Lernform und ihre praktische Umsetzung.
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung