Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden können die Begriffe Lebenslage und Lebenswelt, Behinderung und Benachteiligung, Normalisierung, Selbstbestimmung und Integration/Inklusion bestimmen und anwenden.
Sie kennen Aufgaben und Ziele, Möglichkeiten und Grenzen der Sozialen Arbeit mit insbesondere geistig behinderten Menschen sowie wesentliche Einrichtungen des Systems der professionellen Behindertenhilfe (Wohnformen; Werkstatt für beh. Menschen etc.).