Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die grundlegenden Strukturen (z.B. Organisations- und Finanzierungsformen), die wesentlichen Arbeitsfelder, theoretischen Konzepte und Handlungsformen Sozialer Hilfen. Sie kennen die gesellschaftlichen, normativen und administrativen Bedingungsfaktoren der Sozialen Hilfen und relevante Gruppen von AdressantInnen. Sie verstehen Soziale Hilfe in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und in ihrer Wechselwirkung mit anderen gesellschaftlichen Systemen (wie Politik, Bildung). Die Studierenden kennen lebenslagenbezogene Phänomene, wie Armut, Migration, Arbeitslosigkeit und verstehen diese in ihren Ursprüngen und Auswirkungen. Sie wissen um und verstehen die Bedeutung von „beruflicher Haltung“ für eine professionelle Praxis.
Die Studierenden können die erworbenen Kenntnisse reflexiv auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Praxis und vertieft auf ein Arbeitsfeld übertragen sowie zielgruppen- und kontextspezifisch nutzen. Sie schärfen ihr sozialarbeiterisches Profil und festigen ihre berufliche Identität
Die Studierenden begründen ihr Handeln auf Basis von Fachwissen und sichern es damit wissenschaftlich ab. Sie verfügen über Kompetenzen der berufs-, arbeitsfeld-, organisations-, fachgrenzen übergreifenden Kooperation. Dabei machen sie ihren Auftrag, die Ziele, spezifische Grundlagen und die Durchführung der Arbeit im Rahmen der Sozialen Hilfen transparent und tragen zu kooperativen Lösungen bei.
Die Studierenden verstehen die Praxis der Sozialen Hilfen als wissenschaftlich fundierte, haltungsbezogene und methodisch geleitete Praxis. Als professionelle Fachkräfte wissen sie um die damit verbundenen Notwendigkeiten und möglichen Begrenzungen (z.B. Rahmenbedingungen), die Problematik unterschiedlicher Mandate, können diese reflektieren und angemessene struktur- und /bzw. fallbezogene Handlungsstrategien entwickeln.