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General information
Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen
Law of social services
10070
RSozDienstEi-01-MA-M
Prof. Dr. Shafaei, Reza Fakhr (reza.f.shafaei@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Shafaei, Reza Fakhr (reza.f.shafaei@haw-kiel.de)
Sommersemester 2025
2 Semester
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Curricular relevance (according to examination regulations)
Study Subject Study Specialization Study Focus Module type Semester
M.A. - MALI - Leitung und Innovation in Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik Pflichtmodul

Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Ausgehend von den im BA-Studium erworbenen Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik, setzen sich die Studierenden mit den für die Leitung sozialer Dienste und Einrichtungen relevanten Rechtsgebieten auseinander. Sie lernen die Strukturprinzipien der Rechtsgebiete Sozial-, Arbeits- und Einrichtungsrecht.
Sie erwerben die Fähigkeit,
- die Bedeutung rechtlicher Regelungen als Leitungsinstrumente für die inneren Abläufe und als Element der Einordnung der Einrichtung in ihre Umwelt wahrzunehmen,
- die Konsequenzen rechtlicher Entscheidungen für die Leitung in sozialen Diensten und Einrichtungen einzuschätzen,
- rechtliche Probleme angemessen abzuwägen und lösungsorientierte Entscheidungen unter rechtlichem Blickwinkel zu treffen, und
- die rechtliche Dimension von Leitungsmaßnahmen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Sie haben ein Verständnis für die Rechtsbeziehungen zwischen den im Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen handelnden, privaten und staatlichen Akteuren und sind in der Lage, diese konstruktiv zu gestalten.

Lernergebnisse:
Vermittelt werden insbesondere Kenntnis, Verständnis und Anwendung
- der wichtigsten geltenden Vorschriften,
- des systematischen Zusammenspiels rechtlicher Vorgaben auf unterschiedlichen Stufen,
- der rechtlichen Strukturen des Sozial-, Arbeits- und Einrichtungsrecht.

Kompetenzen:
Die Studierenden
- entwickeln ein reflektiertes Verständnis der normativen Strukturen,
- erarbeiten Lösungen für rechtsbereichsübergreifende Fragestellungen,
- erkennen und aktivieren die rechtlichen Ressourcen für die Leitung und Innovation in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik
- setzen sich argumentativ mit einschlägigen Rechtsfragen auseinander und
- entwickeln Lösungen für praxisrelevante Fälle.
Content information
Das Modul nimmt das Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen in Blick und damit den rechtlichen Rahmen von Leitung und Innovation von sozialen Einrichtungen im engeren Sinne.

I. Sozialrecht (LV+Ü 2 SWS)
In der Lehrveranstaltung „Sozialrecht“ werden zunächst die Grundlagen behandelt: System des Sozialrechts und Strukturen seiner Kodifikation, Leistungsträger, verfassungsrechtliche Grundlagen, Sozialrechtsverhältnis, Bedeutung der sozialen Rechte, Informations-, Aufklärungs-, Beratungspflichten, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten und Grundsätze des Leistungsrechts. Den Schwerpunkt der Lehrveranstaltung bilden sodann zum einen die Grundzüge des Leistungserbringungsrechts und zum anderen die für die Leitung relevanten Regelungen des Sozialgesetzbuchs IV über die Sozialversicherung, insbesondere zum Beschäftigungsbegriff (einschließlich Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung), und die Schnittstellen zum Arbeitsrecht, wie etwa im Schwerbehindertenrecht.

II. Arbeitsrecht (LV+Ü 2 SWS)
Das zweite Teilmodul „Arbeitsrecht“ beinhaltet die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die Grundbegriffe (Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmende, Arbeitgebende), die Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses unter besonderer Beachtung des AGG, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Teilmodul der Darstellung atypischer Beschäftigungsverhältnisse (Befristung, Teilzeit, Arbeit auf Abruf, Arbeitsplatzteilung, Ausbildungsverhältnis usw.), den Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts (Tarif- und Betriebsverfassungsrecht) und des öffentlichen Dienstrechts sowie den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts zu.

III. Einrichtungsrecht (LV+Ü 2 SWS)
Im dritten Teilmodul „Einrichtungsrecht“ werden schwerpunktmäßig die zivilrechtlichen Fragen der sozialen Dienste und Einrichtungen behandelt: Grundzüge des Gesellschaftsrecht und Darstellung der wichtigsten Rechtsformen, das Vertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung der für die sozialen Einrichtungen relevanten Verträge und das Haftungsrecht.
Andreas Hänlein, Recht der Sozialen Dienste, 2018, C.H.BECK. ISBN 978-3-406-73005-4
Knut Hinrichs und Daniela Evrim Öndül, Soziale Arbeit – das Recht, 1. Auflage, Verlag Barbara Budrich, 2016, ISBN: 9783825243517
Courses

Mandatory


For this module all specified courses in the following table have to be taken.

Course code Course Name English Course name
100704 Einrichtungsrecht Law of social service providers
100702 Sozialrecht Social Law
100703 Arbeitsrecht Labour Law
Workload
6 SWS
7,5 Credits
72 Hours
153 Hours
Module Examination
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Graded Remark
Klausur 120 Minutes 67 % zu Sozialrecht und Arbeitsrecht (2. Semester) Anmeldezeitraum: 1. Prüfungszeitraum Juni/Juli: 26.05.-01.06.25 2. Prüfungszeitraum September: 04.08.-10.08.25
Klausur 60 Minutes 33 % zu Einrichtungsrecht (3. Semester)