Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Studierenden über folgende Kompetenzen gemäß der zweiten Stufe des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR):
• Kenntnisse der gesellschaftlichen Aufgaben vom informierenden und meinungsbildenden Journalismus
• eine detaillierte Kenntnis der inhaltlichen und formalen Elemente unterschiedlicher journalistischer Formen
• Wissen über Kriterien zum verantwortlichen Redigieren journalistischer Texte
• die Fähigkeit, die Entwicklungen von Formen in der sich verändernden Medienlandschaft auf der Basis eines umfangreichen theoretischen Fachwissens zu reflektieren
• die Fähigkeit, ihr erworbenes Fachwissen in den Redaktionsalltag einzubringen und innovativ Einfluss zu nehmen