Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Teil 1 IT-Recht:
Lernziel ist es, die Grundstrukturen des IT- und Computerrechts zu überblicken, rechtliche Probleme und Risiken von Unternehmen und Privatpersonen auf diesem Rechtsgebiet zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen.
Die Studierenden erkennen und verstehen die Grundsätze der anzuwendenden gesetzlichen Regelungen des IT- und Computerrechts und erlernen deren praxisgerechte Anwendung anhand von anwendungsbezogenen Studieninhalten und zahlreichen Fallbeispielen.
Das Modul beinhaltet eine praxisbezogene und anwendungsorientierte Darstellung des IT- und Computerrechts. Schwerpunkte sind hierbei das Medienrecht, das Urheberrecht und das Datenschutzrecht.
Hinsichtlich der Sozial- und Persönlichkeitskompetenz soll der Umgang mit alten und neuen Medien gefördert werden. Die
Studierenden werden befähigt, rechtliche Probleme im Umfeld der Informationstechnologie zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Ziel ist es, mit Fragen des IT-Rechts eigenverantwortlich, offensiv und kompetent umzugehen.
Teil 2 Datenschutz
- Erwerb von Grundkenntnissen des Datenschutzrechts für den nicht öffentlichen Bereich (BDSG und bereichsspezifische Vorschriften)
- Überblick über die technischen und organisatorischen Anforderungen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
- Anwendung der Rechtsvorschriften in praxisnahen Falllösungen.