Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden
- können die Tatsache erklären, dass jedweden Objekten, Sachverhalten und Rechtspositionen ein monetärer Wert zugewiesen werden kann.
- können die für die Bewertung landwirtschaftlicher Objekte, Sachverhalte und Rechtspositionen erforderlichen taxatorischen Methoden und Vorgehensweisen benennen.
- können die maßgebenden Orientierungsgrundlagen und Wertansätze für erforderliche Bewertungen zuordnen.
- kennen die wichtigsten Wertansätze und sind in der Lage, je nach Anlass die jeweils zutreffende Bewertungsmethode auszuwählen und anzuwenden.
- verstehen, dass die agrare Taxation ein Teilgebiet der landwirtschaftlichen Betriebslehre und des Agrarmanagements ist, welchem in der Landwirtschaft eine fundamentale Bedeutung zukommt.
- erhalten einen Einblick in die Aufgabenfelder und Tätigkeiten von landwirtschaftlichen Sachverständigen, die auch eine berufliche Perspektive darstellen.
Die Studierenden
- können in der Praxis diejenigen Situationen und Anlässe identifizieren, die es erfordern, bewertend (taxierend) im Sinne der agraren Taxation tätig zu werden.
- werden befähigt, mittels Anwendung der grundlegenden Taxationsmethoden, Bewertungsansätze und bewertungsrechtlichen Grundlagen Rechtspositionen zu identifizieren und Entschädigungsbeträge ermitteln.
- leiten gezielt ab, welche Handlungsschritte als Folge eines öffentlichen Eingriffs in einen landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich sind und welcher Bedeutung eine sachgerechte Taxation dabei zukommt.
- sind in der Lage, Teile von Betrieben ökonomisch zu bewerten oder auch den Wert ganzer Betriebe zu ermitteln.
- werden in die Lage versetzt, mit speziellen Aufgabenstellungen wie Entzug von Fläche, Deformierungen oder Umwegen als Folge von öffentlichen Eingriffen in Betriebe sachgerecht umzugehen.
Die Studierenden nehmen die Taxation als Aufgabe der Betriebsleitung und des Managements wahr. Damit sind sie in der Lage, ihre betriebliche Interessen gegenüber Dritten, die in die Substanz des Betriebes eingreifen, unter Verweis auf bewertungs- und entschädigungsrechtliche Grundsätze zu vertreten.
Sie sind durch die Lehrveranstaltung insbesondere darauf vorbereitet, sich gegenüber Behörden so zu verhalten, dass Eingriffe in den Betrieb mit diesen sachgerecht kommuniziert werden und dass Kommunikation insbesondere notwendig ist, um sachgerechte Lösungen für alle Beteiligten zu erzielen.
Die Studierenden werden zudem befähigt, mit der Tatsache umzugehen, dass insbesondere bei Infrastruktur- und Naturschutzprojekten ein Zusammenschluss von Betriebsleitern mit dem Ziel, eine bestmögliche Taxation zu gewährleisten, sinnvoll sein kann.
Die Studierenden
- können gängige Bewertungsaufgaben eigenständig bewertungsrechtlich analysieren und ökonomisch bewerten ("taxieren").
- reflektieren die eigene Sichtweise auf öffentliche Eingriffe in landwirtschaftliche Betriebe anhand der erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- positionieren die agrare Taxation als eigenständige Fachdisziplin in den Kontext des Agrarmanagements und der angewandten Betriebslehre.
- festigen bei öffentlichen Eingriffen in landwirtschaftliche Betriebe ihre berufliche und rechtliche Position des Eigentümers oder Bewirtschafters.
- erkennen die Taxation als Aufgabe, die gegenüber Dritten der professionellen Anwendung bedarf, um als Betriebsleiter*in mit dessen Rechtspositionen wahrgenommen zu werden.
- reflektieren durch die Lehrveranstaltung die mögliche Entscheidung, das Tätigkeitsfeld des landwirtschaftlichen Sachverständigen für die zukünftige Berufsausübung in Betracht zu ziehen.