Course


General information
Leitung und Management
Leadership and management
2.11.02.0
Carstens, Maiken (maiken.carstens@haw-kiel.de)
Dr. Dose, Bernd (bernd.dose@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this course is compulsory


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Leitung und Management
Leadership and management
B.A. - BAEB - Aufbau - Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform
Leitung und Management
Leadership and management
B.A. - BAEB - Erziehung und Bildung im Kindesalter
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden kennen theoretische Konzepte von Leitung und Management und können diese unter verschiedenen Aspekten reflektieren.
Content information
Der heutige Arbeitsalltag im Feld der Kindheitspädagogik ist von hoher Komplexität, vielfältigen Spannungsfeldern und einem rasanten Wandel der Herausforderungen geprägt.
Die Lehrveranstaltung bereitet Sie darauf vor, diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, Einrichtungen erfolgsorientiert zu führen, zukünftige Handlungsfelder zu erkennen, Mitarbeiter in diesen Prozess zu integrieren und eigene Wege für das individuelle Führungsverhalten zu finden.
Im Einzelnen werden in der Lehrveranstaltung folgende Inhalte behandelt:
- Prinzip Dienstleistung
- Führungsverhalten und -stile
- Führungsaufgaben
- Führung, Organisation und Kommunikation
- Motivation, Sinnkonzepte, Ziele
- Spannungsfeld Führung im Kontext von Strategie – Struktur – Kultur
- Spannungsfeld Führung im Kontext unterschiedlicher vitaler Interessen (Mitarbeiter – Kunden – Investoren)
- Arbeitsfähigkeit und Störfaktoren in der Teamarbeit
- Einsatzfelder und Grenzen von Teamarbeit
Teaching format
Teaching format SWS
Lehrvortrag 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark