Course


General information
Entwicklung unter Risikobedingungen
Development under risk conditions
BAKIND10.1_2
Bienia, Oliver (oliver.bienia@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Schorn, Ariane (ariane.schorn@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this course is compulsory


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Entwicklung in Kindheit und Jugend I
Development in childhood and adolescence I
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Entwicklung in Kindheit und Jugend
Development in childhood and adolescence
B.A. - BAEB - Aufbau - Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform
Entwicklung in Kindheit und Jugend
Development in childhood and adolescence
B.A. - BAEB - Erziehung und Bildung im Kindesalter
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden kennen zentrale Entwicklungsrisiken sowie die Basic-Needs, die für eine gesunde Entwicklung befriedigt werden müssen. Sie wissen, was unter Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch im Sinne einer Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist, kennen die entwicklungsbezogenen Folgen sowie die zentralen Risikofaktoren für kindeswohlgefährdende Verhaltensweisen. Sie haben eine Vorstellung davon, was hochbelastete Kinder brauchen und wie sie in der pädagogischen Praxis unterstützt werden können.
Content information
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Erfahrungen, die die kindliche Entwicklung bzw. das Kindeswohl gefährden. Untersucht werden die Folgen von Verlust, Vernachlässigung und Misshandlung. Weitergehend wird es um die Frage gehen, wie sich solcherart Erfahrungen auch im pädagogischen Kontakt spiegeln und wie darauf sinnvoll pädagogisch geantwortet werden kann.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark