Course


General information
Trauma und Entwicklung
Trauma and development
5.43.08 (5.05.07)
Prof. Dr. Schorn, Ariane (ariane.schorn@haw-kiel.de)
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this coursee is available for election


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Psychologische und sozialmedizinische Grundlagen
Psychological and sociomedical foundations
B.A. - BASA 25 - Soziale Arbeit (PO 2025 V8)
Psychologische und sozialmedizinische Grundlagen der Sozialen Arbeit
Psychological and sociomedical foundations of social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden können definieren, was ein (Entwicklungs-)Trauma ist. Sie kennen mögliche Ursachen, typische Merkmale sowie kurz- und langfristige Folgen früher Traumatisierungen. Die Studierenden wissen, wie sich Traumafolgestörungen in Interaktionen / im pädagogischen Kontakt zeigen und kennen die Herausforderungen die hiermit verbunden sind. Sie können daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung hilfreicher Beziehungserfahrungen ableiten. Die Studierenden kennen die Grundzüge einer „Pädagogik des Sicheren Ortes“.
Content information
In der Übung geht es zunächst um die Frage, was ein Entwicklungstrauma ist und wodurch es entstehen kann. Daran anknüpfend werden Merkmale und Folgen früher Traumatisierungen für die weitere Entwicklung aufgezeigt. Gegenstand der Übung ist weiterhin die Frage, was Kinder brauchen, die hochbelastet sind und / oder unter einer Entwicklungstraumatisierung leiden. Daran anknüpfend werden Möglichkeiten und Aspekte (sozial-)pädagogischer Unterstützung früher Verletzungen und Entwicklungstraumata vorgestellt.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark