Course


General information
Kollegiales Fallverstehen
Collegial case supervision
5.53.50.11 (5.27.12)
Coen, Bianca (bianca.coen@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this coursee is available for election


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars for the focus area social services
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Soziale Hilfen
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars in social services
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Soziale Hilfen
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Nach der Teilnahme an der Modulveranstaltung sind die Studierenden in der Lage die Voraussetzungen für ein kollegiales Fallverstehen wiederzugeben und daraus die Bedeutung von Fallreflexionen abzuleiten. Sie identifizieren Formen der Fallreflexion und können diese in ihrem konkreten praktischen Handeln umsetzen. Durch das Erlernen eines Perspektivenwechsels wird die Handlungskompetenz erweitert und es werden neue Handlungsoptionen erschlossen.
Content information
Das Verstehen von belastenden Lebenssituationen und von schwierigen Fallverläufen stellt eine Herausforderung in der Sozialen Arbeit dar. Erforderlich sind Fallreflexionen, die der Perspektivenerweiterung dienen und Handlungskompetenzen erhöhen sowie die Rolle des Helfers/der Helferin klären können. In der Veranstaltung lernen die Studierenden anhand von beispielhaften Fällen strukturierte Formen der Fallreflexion kennen, die in einem kollegialen Team umzusetzen sind. Die Methode ist auch im Kontext von möglicher Kindeswohlgefährdung anwendbar.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark