Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden vertiefen ihr Wissen an konkreten Fällen aus den verschiedenen Gebieten des Sozialverwaltungsrechts. Sie lernen selbständig praktische Lösungen zu erarbeiten.
Die Studierenden können auf der Basis rechtlichen und wissenschaftlichen Wissens fachliche Argumente erarbeiten und in Fachdebatten vertreten. Sie begründen ihr professionelles Selbstverständnis damit auch auf der Grundlage juristischer Basiskenntnisse im Kontext des allgemeinen und berufsbezogenen besonderen Verwaltungsrechts.