Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden verstehen die Systematik des deutschen Ertragsteuer- und Umsatzsteuersystems und kennen die Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts. Sie kennen zudem die Anforderungen und das Tätigkeitsprofil des Berufsbildes Steuerberater. Die Studierenden können selbstständig Lösungen für praxistypische steuerliche Standardfälle in den behandelten Themenbereichen entwickeln und steuerliche Implikationen im Rahmen allgemeiner betriebswirtschaftlicher Entscheidungsprobleme angemessen würdigen.
Die Studierenden können steuerliche Begrifflichkeiten, Methoden und Funktionsabläufe beschreiben und erläutern. Sie können aus ihrem erworbenen Wissen wissenschaftlich fundierte und reflektierte Urteile zu steuerlichen Themen und Fragestellungen ableiten.
Die Studierenden können Fragen des deutschen Steuerrechts sowohl mit fachlich vorgebildeten Experten als auch mit Gesprächspartnern ohne vertiefte fachliche Expertise zielgruppenorientiert und effektiv diskutieren. Sie können Probleme der Ertrags- und Umsatzbesteuerung verständlich erklären. Die Studierenden erkennen bei Projekten Konfliktpotenziale zwischen steuerlichen und anderen betriebswirtschaftlichen Zielvariablen und können dabei steuerliche Lösungsansätze effektiv mit Kompetenzträgern aus anderen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen abstimmen.
Die Studierenden können ihr Potenzial hinsichtlich der Bearbeitung steuerlicher Fragestellungen vor dem Hintergrund ihres Vorwissens beschreiben und realistisch einordnen. Sie können ggf. vorhandene Schwächen und Stärken ihres Lern- und Arbeitsverhaltens selbst identifizieren. Die Studierenden analysieren steuerrechtliche und steuerplanerische Probleme sowohl auf Basis rechtswissenschaftlicher Methoden und Kenntnisse als auch mit Hilfe von Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerplanung – dies stets auf Basis der Grundprinzipien rechtsstaatlicher Steuererhebung. Sie verstehen sich im Rahmen jeder steuerlichen Beratungs- und Planungstätigkeit als Organe einer hochqualifizierten, auf akademischer Grundlage basierenden Steuerberatungskultur, die jederzeit uneingeschränkt rechtsstaatlichen und ethischen Grundanforderungen verpflichtet ist.