Course


General information
Bildung für nachhaltig Entwicklung
Education for sustainable Development
M2_8
Reimers, Kai (kai.reimers@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this coursee is available for election


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Weltzugänge / Bildungsbereiche
Approaches to the world / Areas of education
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
Die Studierenden erwerben eine Expertise im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Sie kennen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und können theoriefundierte Praxis zum nachhaltigen Gestalten kindlicher Lebenswelt konzipieren. Die Studierenden werden darauf vorbereitet, natur- und umweltpädagogische Themen für Kinder anzubahnen.
Content information
Übergreifende Zielsetzung des Moduls M2 ist es, dass angehende Fachkräfte Grundlagen erwerben, um Kinder und Jugendliche bei Bildungsprozessen unterstützen zu können. Dadurch werden Kompetenzen erworben, die weiterführend in Modul 3.1 und 3.2 zur Anwendung kommen.
Es werden exemplarisch ökologische Zusammenhänge vorgestellt und spezifische Naturbesonderheiten vor Ort erkundet.
Die Studierenden werden sensibilisiert für umweltpolitische Fragestellungen.
Das Seminar liefert theoriefundierte Praxisimpulse für Nachhaltige Entwicklung. Die Studierenden können ausgehend von dieser Basis pädagogische Ableitungen vornehmen und so
• Zusammenhänge verschiedener Naturphänomene exemplarisch erkennen
• die Rolle des Menschen in den Kreislauf des Lebens einordnen
• einen von Respekt und Demuth geprägten Umgang mit der Natur entwickeln und so als Modelle/Vorbilder wirken.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark