Course


General information
Farbspiel – Ein Seminar zur Initiierung und Begleitung ästhetischer Prozesse und Erfahrungen
Color Game - A seminar to initiate and accompany aesthetic processes and experiences
5.11.08.10
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Relations of this course to published module descriptions and their study program assignments

Modules in which this coursee is available for election


Module Study Subject Study Specialization Study Focus Semester
Ästhetische Bildung
Aesthetic education
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Qualification outcome
Areas of Competence: Knowledge and Understanding; Use, application and generation of knowledge; Communication and cooperation; Scientific self-understanding / professionalism.
s. Modulbeschreibung
Content information
In diesem Seminar werden einfache experimentelle Methoden zum Umgang mit Farbe vermittelt, die keine Vorkenntnisse benötigen und gleichzeitig leicht in den pädagogischen Alltag integriert werden können.
Die Seminarteilnehmer*innen sind eingeladen, mit den Materialien in ein Farbspiel einzutauchen, zu experimentieren und auszuprobieren. Während der Erprobung verschiedener Methoden besteht die Möglichkeit, sich mit den eigenen Erwartungen auseinanderzusetzen. Diese können reflektiert und ein bewusster Umgang mit ihnen gesucht werden. Die Auseinandersetzung mit Erwartungen ist bei Gestaltungsprozessen regelmäßig ein wichtiges Thema. Neben der praktischen Tätigkeit werden Kreativitätstheorien, sowie die Möglichkeiten und Grenzen ästhetischer Bildung im pädagogischen Kontext diskutiert. Die Vermittlung einer wertschätzenden und prozessorientierten Haltung, wird unter anderem mit Theorien zur Beziehungsgestaltung von Carl Rogers, übertragen auf die Begleitung von künstlerischen Prozessen, theoretisch unterlegt. Die in diesem Seminar vermittelten Inhalte stellen eine wichtige Grundlage für eine Tätigkeit im Bereich der ästhetischen Bildung dar.
Teaching format
Teaching format SWS
Übung 2
Examinations
Method of Examination Duration Weighting wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Graded Remark