Term | German Description | Image |
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Änderungen |
Eine Änderung von Prüfungsformen ist im laufenden Semester bzw. nach bereits erfolgter Veröffentlichung des Modulangebots nicht mehr möglich. Ausgenommen sind redaktionelle Änderungen oder eine Änderung der Lehrperson; diese Änderungen können nach Abstimmung mit der Fachbereichsleitung auch im laufenden Semester integriert werden [>Veröffentlichung des Modulangebots]. | |
Angebotsfrequenz und Angebotsturnus |
Gibt an, in welchem Turnus das Modul regulär angeboten wird (immer im Sommer- und/oder Wintersemester). Wenn das Modul in unregelmäßigen Abständen angeboten wird, können weitere Informationen zum Lehrangebot unter „Sonstiges“ angegeben werden (beispielsweise wann das Modul voraussichtlich zum nächsten Mal angeboten wird). | |
Arbeitsaufwand Workload |
Ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der die Grundlage für die Zuordnung von ECTS-Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen darstellt. Der Arbeitsaufwand wird pro Modul ausgewiesen über die Anzahl der Leistungspunkte. Die zu leistenden Arbeitsstunden werden aufgeschlüsselt in Präsenzzeit und Selbststudienzeit (als Berechnungsgrundlage für die Präsenzzeit werden pauschal 12 Vorlesungswochen pro Semester angesetzt). | |
Konstruktive Abstimmung Constructive Alignment |
Das Modell des Constructive Alignment (dt: „Konstruktive Abstimmung“) stammt von dem australischen Psychologen John Biggs. Bei der Planung einer Lehrveranstaltung sind nach diesem Verständnis zunächst die zu erwerbenden Lernergebnisse festzulegen, um dann in einem zweiten Schritt die angemessene Form der Überprüfung zu bestimmen und erst in einem dritten Schritt die passende Lehr-/Lernmethode auszuwählen. Die Herstellung des Constructive Alignment ist eine wichtige Voraussetzung für kompetenzorientiertes Prüfen [>Prüfungen]. | |
ECTS ECTS |
Ist die Abkürzung für European Credit Transfer and Accumulation System – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Das ECTS soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studierenden an Hochschulen des europäischen Hochschulraumes vergleichbar und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch ländergrenzüberschreitend, anrechenbar sind. ECTS-Credits (auch: ECTS-Leistungs-/Kreditpunkte) sind keine qualitative Bewertungsform, sondern sie drücken den zeitlichen Umfang des Lernens auf Basis definierter Lernergebnisse und den damit verbundenen studentischen Arbeitsaufwand (Workload in Stunden) aus, der mit einem Modul verbunden ist. | |
Einsatz-, Anwendung und Erzeugung von Wissen [HQR Kompetenzmodell] |
Formuliert werden Kompetenzen, die im Kontext einer kritischen Wissensgenerierung über wissenschaftliche Methoden und einen handlungsorientierten Praxisbezug erarbeitet werden. Unter Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen werden die beiden Schwerpunkte „Nutzung und Transfer“ sowie „wissenschaftliche Innovation“ fokussiert. Dieser Dimension können auch solche Kompetenzen zugeordnet werden, die in anderen Kompetenzmodellen z.B. unter „Methodenkompetenz“ gefasst werden. In der Zuordnung zum DQR ist diese Kompetenzdimension ein Teil der „Fachkompetenz (DQR)“. | |
Empfohlene Voraussetzung für die Teilnahme |
Beinhaltet Informationen, die einen Beitrag leisten, um zielführend und erfolgreich das Modul zu studieren. Die Angaben besitzen einen informativ empfehlenden, aber keinen verpflichtenden Charakter. | |
Freigabe |
Wenn die Modulverantwortlichen die Modulbeschreibung „freigeben“, erklären sie den gegenwärtigen Bearbeitungsstatus als vorerst abgeschlossen. Gleichzeitig wird damit auch die Aufnahme des Moduls in das Studienangebot beantragt [>Veröffentlichung]. Sie erhalten eine automatische Meldung „Diese Freigabe resultiert noch nicht in der Veröffentlichung der Modulbeschreibung“. Beachten Sie die Fristen Ihres Fachbereichs (i.d.R abhängig vom Konventstermin). | |
HQR |
Abkürzung für den Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (KMK, 2017). | |
Kompetenzorientierung |
Beschreibt einen Perspektivenwechsel, der statt die Vermittlung von Fachinhalten den Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit inhaltlichen Frage- bzw. Problemstellungen in einem fachlichen Zusammenhang in den Mittelpunkt von Lehre und Studium stellt. Kompetenzorientierung ist ein Wandel, der von der Europäischen Studienreform gefordert wird. Im Kern geht es darum, Studierende in die Lage zu versetzen, einerseits mit Fachwissen und Haltungen umgehen zu lernen und andererseits nicht nur fachwissenschaftliche Fähigkeiten, sondern auch Einstellungen und Werte sowie überfachliche Schlüsselkompetenzen möglichst integrativ zu entwickeln. | |
Kommunikation und Kooperation [HQR Kompetenzmodell] |
Kommunikative Kompetenzen sind im Beruf, in Wissenschaft und Forschung Basiskompetenzen, die entscheidend für den Lernerfolg und Erkenntnisfortschritt sind. Nur über die Kommunikative Kompetenz ist eine sinnvolle Ausprägung aller anderen Kompetenzen möglich. Unter Kommunikation und Kooperation können auch solche Kompetenzen beschrieben werden, die gem. DQR dem Bereich der „Personalen Kompetenz“ zugeordnet werden bzw. in anderen Modellen der „Sozialkompetenz“ zugehörig sind. | |
Lehrformen Teaching method |
Können gem. PVO verschiedene Veranstaltungsformen sein wie z.B. Lehrvortrag (Vorlesung), Seminar, Übung, Labor, Praktikum. Werden mit den dazugehörigen SWS ausgewiesen. Derzeit in der Moduldatenbank vorhanden sind die folgenden Lehrformen: - Keine Präsenzzeit - Kolloquium - Labor - Lehrvortrag - Lehrvortrag + Übung - Praktikum - Projekt - Seminar - Sprachkurs - Tutorium - Übung | |
Lehrinhalte |
Angegeben werden die Themen, Theorien, Modelle und/oder Methoden, die in dem Modul thematisiert bzw. erarbeitet werden. | |
Lehrsprache |
Die Lehrsprache der jeweiligen Lehrveranstaltung entspricht gem. PVO §21 (6) auch der Prüfungssprache, soweit in der studiengangspezifischen Prüfungsordnung keine abweichende Regelung getroffen wird. | |
Lehrveranstaltungen |
Eine Lehrveranstaltung kann in der Moduldatenbank theoretisch von allen Beschäftigten der FH Kiel erzeugt werden. Die Zuordnung zu einem Modul kann nur von den jeweiligen Modulverantwortlichen realisiert werden. | |
Leistungsnachweis (unbenotet gem. PVO § 24) |
„(1) Die erfolgreiche Erreichung des Lernergebnisses von Modulen oder Modul-Teilprüfungen kann nach Maßgabe des Modulhandbuches durch unbenotete Leistungsnachweise festgestellt werden. (2) Unbenotete Leistungsnachweise werden nur ausgestellt wenn: 1. es sich um eine Lehrveranstaltung nach § 52 Abs. 12, 2. Halbsatz HSG oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung handelt und die oder der Studierende an mindestens 80% der Lehrveranstaltungen teilgenommen hat oder 2. durch eine das Lernergebnis feststellende Prüfung mindestens bestandene Leistungen nachgewiesen werden. (3) In welcher Form die Leistung zu erbringen ist, gibt die Lehrkraft unter Verweis auf die aktuelle Fassung des Modulhandbuchs in der ersten Lehrveranstaltung des jeweiligen Semesters bekannt. (4) Im Modulhandbuch kann verlangt werden, dass ein Leistungsnachweis für ein Modul, insbesondere bei wechselnden Modulinhalten, im unmittelbaren inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Lehrveranstaltung erbracht werden muss.“ | |
Literatur |
Angegeben werden muss die Kern- bzw. Basisliteratur des Moduls. Im Studiengang sollte möglichst eine einheitliche Schreibweise festgelegt werden. Geben Sie immer mind. Autor*innen, Jahr, Titel, Ort an. | |
LP |
Ist die Abkürzung für Leistungspunkte (auch Credits, Credit Points, CP) [> ECTS] | |
Modul |
Das Curriculum eines Studiengangs besteht aus Modulen. Module sind Zusammenfassungen von Lehr- und Lerngebieten zu thematisch abgerundeten, in sich abgeschlossenen, abprüfbaren Einheiten. Sie bestehen aus einem oder mehreren Lehrelementen. Sie dienen im Rahmen des Studiums dem Erwerb der nötigen Kompetenzen entsprechend der Qualifikationsstufe des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR). Module erstrecken sich über ein, in begründeten Ausnahmefällen über zwei aufeinanderfolgende Semester. Ein Modul kann aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen (die kleinstmögliche Einheit eines Moduls sind Lehrveranstaltungen). | |
Modul mit Lehrveranstaltungsdetails |
Wird erstellt für Module mit besonders vielen Veranstaltungswahlmöglichkeiten oder falls neben der Lehrform und der Anzahl der SWS weitere Details der Lehrveranstaltung herausgestellt werden sollen. | |
Modulangebot |
Das Modulangebot wird semesteraktuell für jeden Studiengang rechtzeitig vor Semesterbeginn veröffentlicht. Im Unterschied zum Modulhandbuch sind in dem Dokument „Modulangebot eines Studiengangs“ nur die Modul-/Veranstaltungsbeschreibungen enthalten, die in dem jeweils auf dem Deckblatt angegebenen Semester angeboten werden. | |
Modulbezeichnung |
Muss in deutscher und englischer Sprache in der Modulbeschreibung angegeben werden. Die Angabe in englischer Sprache ist zur Ausstellung der Abschlussdokumente (Transcript of Records) und damit zur Erleichterung der internationalen Mobilität notwendig. | |
Moduldauer |
Gibt an, über welchen Zeitraum (Anzahl der Semester) sich die Veranstaltungen in dem Modul erstrecken. | |
Modulhandbuch |
Ist das maßgebliche Dokument, in dem die inhaltliche Struktur des Studiengangs dargestellt ist, und hilft somit bei der Orientierung im Studium. Es beschreibt die zum Studiengang gehörenden Module und enthält u.a. Informationen über: - die Zusammensetzung der Module, - den Umfang der Module (LP, SWS der Lehrveranstaltungen), - die Abhängigkeiten der Module untereinander, bzw. erforderliche Voraussetzungen, - die Kompetenzen / Lernergebnisse der Module, - die Art der Erfolgskontrolle, - die Bildung der Note eines Moduls und - die Einordnung des Moduls in den Studienablauf (Level). Ergänzend zum Modulhandbuch informieren das Vorlesungsverzeichnis, das Modulangebot und die Aushänge der Institute aktuell zu jedem Semester über die variablen Veranstaltungsdaten (z.B. Art der Prüfungsleistung, Zeit und Ort der Lehrveranstaltung) sowie ggfs. über kurzfristige Änderungen. | |
Modulnummer |
Jedes Modul erhält zur eindeutigen Identifikation eine Modulnummer (oder -kürzel). Rückfragen zu Modulnummern können an die jeweiligen Dekanate der Fachbereiche gerichtet werden. (Modulnummern und Prüfungsnummern sind i.d.R. nicht identisch.) | |
Modulprüfung |
Die Modulprüfung stellt fest, ob und in welchem Maße die Studierenden auf das Studienziel bezogene Teilqualifikationen gemäß Modulbeschreibung erreicht haben. Die Modulprüfung soll grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung bestehen. Aus besonderen Gründen (>Modul-Teilprüfung) kann sie auch aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Besteht die Modulprüfung aus einer Prüfungsleistung, ist deren Bewertung die Modulnote. Besteht die Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen zur Feststellung der Kompetenzorientierung gemäß den Regeln des Akkreditierungsrats (Drs. AR 20/2013, Ziffer 5) oder zur breiteren Absicherung des Leistungsvermögens der oder des Studierenden, erfolgt die Notenbildung entsprechend dem Formalismus aus Anlage B der PVO. In Teilen gegliederte Modulprüfungen können in zeitlich versetzter Abfolge angesetzt werden, um den Studierenden eine frühzeitige Rückmeldung über den erreichten Leistungsstand zu geben. | |
Modul-Teilprüfung |
Die Modulprüfung kann in didaktisch motivierte Modul-Teilprüfungen gegliedert sein, die in zeitlich sowie inhaltlich differenzierten Abschnitten abgelegt werden können. Wobei alle Teilprüfungen in der Gesamtschau gleichwohl zu einer in sich geschlossenen Einheit des Moduls führen. | |
Modulverwaltung |
Verantwortlich für die Überprüfung und Aktualisierung von Modulbeschreibungen in der Moduldatenbank sind die Modulverantwortlichen. | |
Modulverantwortlich |
Die Modulverantwortung kann genau ein/e, in der Regel hauptamtlich beschäftigte Lehrperson übernehmen (üblicherweise aus der Beschäftigungsgruppe der Professor*innen). Die Modulverantwortlichen sind für die Überprüfung und Aktualisierung der Modulbeschreibungen rechtzeitig vor Semester-/Vorlesungsbeginn zuständig. „Eine Modulverantwortliche oder ein Modulverantwortlicher ist Ansprechperson für die Belange des jeweiligen Studienmoduls und erfüllt in Abstimmung mit der/dem/den Beauftragten für Lehre, Studium und Prüfungen insbesondere folgende Aufgaben: 1) Planung und Organisation des Lehrangebots des jeweiligen Moduls, 2) inhaltliche Weiterentwicklung des Moduls in Abstimmung mit den anderen Modulbeteiligten, 3) semesterweise Aktualisierung des jeweiligen Moduls vor Beginn eines jeden Semesters in Abstimmung mit den weiteren Modulbeteiligten sowie der/dem/den Beauftragten für Lehre, Studium und Prüfungen“. | |
Prüfungen |
Die europäische Studienreform hat die Anforderungen an Prüfungen durch das studienbegleitende Prüfungswesen und die Ausrichtung auf Kompetenzen verändert. Anstatt Inhalte abzuprüfen, muss nun beurteilt werden, welche Kompetenzen die Lernenden nach Abschluss der Module erworben haben. Prüfungsaufgaben sollen sich eng an den Lernzielen orientieren, um den dort festgelegten Kompetenzerwerb der Studierenden zu unterstützen [>Constructive Alignment]. Bei der Konzeption kompetenzorientierter Prüfungen werden weniger wissensreproduzierende Prüfformate gewählt, sondern vielmehr Formate, die die Anwendung von Wissen, dessen Umsetzung in Handlungszusammenhängen sowie die Beurteilung und Reflexion von realitätsnahen Problemstellungen fordern und fördern. | |
Prüfungsart |
An der FH Kiel gibt es Modulprüfungen oder Teilprüfungen (gem. PVO/PO). | |
Prüfungsanmeldung |
Über die Moduldatenbank ist keine Prüfungsverwaltung/-administration möglich. | |
Prüfungsform |
Mögliche Prüfungsformen für Modulprüfungen oder Modul-Teilprüfungen sind gem. PVO § 19 (2) beispielsweise Hausarbeiten, Portfolioprüfungen, Klausuren (Aufsichtsarbeit) oder Präsentationen. Den einzelnen Prüfungsformen muss eine eindeutige Gewichtung zugewiesen werden, damit für die Studierenden die jeweilige Relevanz für das Endergebnis der Modulprüfung transparent ist (Modulnote). | |
Prüfungsleistung |
Wird ausdifferenziert in die Prüfungsform(en) und die jeweilige Gewichtung im Kontext der Modulprüfung (Modulnote) sowie weitere Angaben (Wiederholbarkeit, benotet/unbenotet). | |
Kompetenzen / Lernergebnisse |
Werden über Kompetenzformulierungen ausgewiesen. Die Kompetenzen / Lernergebnisse beschreiben, was ein Lernender am Ende des Moduls/Studienganges weiß, versteht und in der Lage ist, in einem selbst verantworteten Bereich zu tun. Die Beschreibung dieser Kompetenzen / Lernergebnisse erfolgt am besten durch die Verwendung von aktiven Verben (die Handlungen beschreiben) und unter Zuhilfenahme einer Taxonomie [>Taxonomien] (generalisierende Aussagen sollten vermieden werden). Neben fachspezifischen Kompetenzen sollen auch fachübergreifende angegeben werden. | |
Rollen |
In der Moduldatenbank sind drei verschiedene Rollenkonzepte für die Bearbeitung und Verabschiedung [>Veröffentlichung] von Modulbeschreibungen hinterlegt. Die einzelnen Rollen gehen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten einher. - Administrator (Rechte): Uneingeschränkte Rechte im System. - Beschäftigte (Rechte/Pflichten): Können Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen anlegen sowie ändern und müssen einen Modulverantwortlichen hinterlegen (in der Regel sind dies die Ersteller*innen selbst) [>Modulverantwortliche]. Zur Integration in das Semesterangebot eines Studiengangs muss eine Veröffentlichung des Moduls durch den Modulverantwortlichen bei der Fachbereichsleitung angefordert werden [>Veröffentlichung]. Alle Beschäftigten erhalten Leserechte für jedes Modul, sobald ein Modul angelegt ist. - Fachbereichsleitung (Rechte und Pflichten): Die Rolle der Fachbereichsleitung wird in der Regel von der Dekan*in übernommen. Die Person ist verantwortlich für die Überprüfung und Veröffentlichung der Modulbeschreibungen. Rechtzeitig vor Semesterbeginn muss das komplette Modulangebot der dem Fachbereich zugeordneten Studiengänge zur Archivierung an die Prozessverantwortlichen gesendet werden (die Generierung kann pro Studiengang über die Moduldatenbank erfolgen, s. „Modulangebot dieses Semesters herunterladen“) [>Veröffentlichung des Modulangebots]. Die Fachbereichsleitung hat grundsätzlich Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte für alle Module, die den Studiengängen des Fachbereichs zugeordnet sind. Studierende sowie alle Externen haben Leserechte für die veröffentlichten Modulbeschreibungen. | |
Sonstiges |
Hier gibt es die Möglichkeit, in der Modulbeschreibung wichtige Aspekte zu ergänzen, die in den anderen Feldern noch nicht vermerkt wurden. Beispielsweise könnte man „Ergänzende Hinweise zur Prüfungsleistung“ einfügen: „Die Prüfungsleistung beinhaltet in diesem Semester 3 Berichte á 2 Seiten über Inhalte und Ablauf der Projektarbeit sowie eine Posterpräsentation als Ergebnisdarstellung.“ Weitere Aspekte könnten z.B. Hinweise auf externe Referent*innen, integrierte Exkursionen, die Erarbeitung englischsprachiger Texte in der Lehrveranstaltung (LV) oder auch Anschaffungs-empfehlungen für Bücher sein. | |
Studiengang |
Gesamtheit der Lehrinhalte eines wissenschaftlichen Studienprogramms an einer Hochschule. Wenn ein Studiengang erfolgreich durchlaufen wurde, erhält der Studierende einen Studienabschluss (Hochschulabschluss). Das Curriculum eines Studienganges wird in der Prüfungsordnung des Studiengangs definiert. | |
SWS |
Abkürzung für Semesterwochenstunden. | |
Taxonomien |
Beschreiben die verschiedenen Anspruchsniveaus an die Handlungsfähigkeit einer Person in Bezug auf ein Kompetenzfeld. Taxonomien konkretisieren Kompetenzbeschreibungen und Lernzielbeschreibungen, indem sie das messbare Produkt am Ende eines Lernprozesses bezeichnen. Ein bekanntes Modell ist die 6-stufige Taxonomie von Benjamin Bloom. | |
Veröffentlichung |
Publikmachen der Modulbeschreibung für Studierende sowie Externe (nach Konventsbeschluss und Veröffentlichung durch die Fachbereichsleitung in der Moduldatenbank). | |
Veröffentlichung des Modulangebots |
Pro Semester erfolgt zu einer festgesetzten Frist zur Archivierung ein PDF-Export des Modulangebots für das kommende Semester, der von der Fachbereichsleitung an die Prozessverantwortlichen gesendet wird. Erfolgen im laufenden Semester Änderungen in der Moduldatenbank, werden diese nicht erneut als PDF abgelegt [>Rollen_Fachbereichsleitung]. | |
Versionsverwaltung |
Bei der Erzeugung bzw. Bearbeitung eines bereits veröffentlichten Moduls wird eine neue Version eines Moduls erstellt. Alle jemals veröffentlichten Modulbeschreibungen sind über die Datenbank abrufbar. | |
Wissen und Verstehen [HQR Kompetenzmodell] |
Benannt werden Kompetenzen, die die Teilnehmer*innen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des theoretischen Wissens und Verstehens erarbeitet haben. Bei dieser Kompetenzdimension steht die „klassische Fachkompetenz“ (gemäß DQR) im Mittelpunkt, wobei beim Formulieren der Kompetenzen die Schwerpunkte Wissensverbreiterung, Wissensvertiefung und Wissensverständnis reflektiert werden sollten [>Wissensverbreiterung, >Wissensvertiefung, >Wissensverständnis]. | |
Wissensverbreiterung |
Meint eine Erweiterung des Wissens in der Weise, dass ein zunehmendes Verständnis des „inneren Zusammenhangs“ einer Disziplin resp. einer Domäne über die drei Stufen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse vorgesehen ist. BA-Stufe: breites und integriertes Wissen und Verstehen einer Domäne. MA-Stufe: wesentlich vertieftes oder erweitertes Wissen und Verstehen einer Domäne. PHD: systematisches Verständnis einer Domäne. Die Qualität der Wissensverbreiterung verändert sich also mit dem Fortschreiten von einer Studienstufe zur nächsten. Bei der Formulierung der Kompetenzen muss daher reflektiert werden, wie sich die Vertiefung eines Wissensbereichs innerhalb einer Domäne über die Studienstufen entwickeln soll und welcher Anspruch hinsichtlich einer Verbreitung des „Wissens und Verstehens“ im Bachelor oder Master fachbezogen realistisch ist. Daraus kann dann der entsprechende „Grad“ für die Kompetenzformulierung eines Moduls abgeleitet werden. | |
Wissensverständnis |
Bezieht sich auf den Grad der Durchdringung und die Fähigkeiten in der Handhabung (bezogen auf das Wissen und Verstehen einer Domäne). | |
Wissensvertiefung |
Bezieht sich auf den Aufbau eines kritischen Verständnisses gegenüber dem erworbenen Wissen. BA Stufe: über ein kritisches Verständnis verfügen. MA-Stufe: über Wissen als Grundlage für die anwendungs- und forschungsorientierte Entwicklung und/oder Anwendung eigenständiger Ideen verfügen. PHD: Grenzen des Wissens erweitern und den Prozess dokumentieren. | |
Wissenschaftliches Selbstverständnis/ Professionalität [HQR Kompetenzmodell] |
In Bachelor und Masterstudiengängen ist die theoretische und methodische Entwicklung eines beruflichen Selbstbildes resp. einer reflexiven, beruflichen Identität von zentraler Bedeutung, um das eigene berufliche Handeln auch verantwortungsethisch auszugestalten und begründen zu können. Benannt werden sollen alle Kompetenzen, die einen Beitrag zur Entwicklung der eigenen und beruflichen Professionalität sowie des individuellen wissenschaftlichen Selbstverständnisses leisten. In der Zuordnung zum DQR ist diese Kompetenzdimension ein Teil der „Personalen Kompetenz (DQR)“. | |
Labor |
Labore, Laborübungen oder Laborpraktika dienen der Vertiefung von in Vorlesungen, Seminaren oder Übungen erarbeiteten Lerninhalte an Labor- bzw. kleintechnischen Versuchsanlagen oder der Durchführung praktischer und systematischer Arbeiten im biologischen, chemischen, physikalischen oder Medien-Labor. Lehrende oder Laboringenieur*innen stellen i.d.R. konkrete Aufgabenstellungen, für die in Gruppen- oder Einzelarbeit selbstständig Lösungen erarbeitet werden. Dabei werden von den Studierenden z.B. fachspezifische Experimente unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie Qualitätssicherung überwiegend selbstständig durchgeführt, protokolliert und ausgewertet. Die erwarteten Lernergebnisse können in der Regel nur dann erreicht werden, wenn alle Laborübungen durch die Studierenden erfolgreich abgeschlossen wurden. Eine Verpflichtung zur aktiven Teilnahme kann dadurch indirekt gegeben sein, da eine Bearbeitung der Aufgabenstellungen außerhalb des Labors nicht möglich ist. | |
Lehrvortrag/Vorlesung |
Dient der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. Inhalte sind überwiegend wissenschaftliches Grund- und Spezialwissen sowie methodische Kenntnisse. Abgegrenzte Themenkomplexe und (Lehr-)Stoffgebiete werden unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form aufbereitet und dargestellt, damit die erwarteten Lernergebnisse (Kompetenzen) von den Studierenden erreicht werden können. In der klassischen Ausgestaltung dieser Lehr-/Lernformform trägt die Lehrperson vor und erläutert den Lehrstoff, i.d.R. unter aktiver Beteiligung der Studierenden. Ein „Lehrvortrag“ beinhaltet heutzutage grundsätzlich in den meisten Kontexten auch interaktive Anteile in der Präsenzlehre (z.B. Fragen, kleinere Aufgaben, Einsatz von Abstimmungstools („Clicker“) u.Ä.). | |
Praktikum |
Dient der Durchführung praktischer Arbeiten sowie der Verknüpfung von Theorie und Praxis und stellt ein berufsqualifizierendes Element dar. Problem-/Aufgabenstellungen, empirische Projekte oder Reflexionsaufgaben werden alleine oder im Team bearbeitet, dokumentiert oder auch präsentiert. Ergänzend kann es je nach Studiengang begleitende Lehrveranstaltungen zur Vor-/Nachbereitung der Praktikumsphase geben. In einigen Studiengängen sind ganze Praxissemester integriert, in denen i.d.R. keine Präsenzveranstaltungen an der Fachhochschule stattfinden. Weitere Informationen zu Richtlinien und Vorgaben sind den studiengangsspezifischen Prüfungsordnungen zu entnehmen. | |
Projekt |
Dient der Durchführung praktischer, empirischer und theoretischer Arbeiten. Problemstellungen werden i.d.R. im Team bearbeitet, dokumentiert und präsentiert. Der Lehr-/Lernprozess wird üblicherweise von mindestens einer Lehrperson und teilweise auch von weiteren Lehrveranstaltungen begleitet. Eine Form der Projektarbeit im Hochschulkontext ist beispielsweise das Projektseminar, bei dem die Lehr- und Lernformen Projekt und Seminar zu einer kombinierten Form verbunden werden. Projekt- und Seminaranteile können dabei in Hinblick auf die spezifischen didaktischen Anforderungen und zu erreichenden Kompetenzen unterschiedlich gewichtet und zeitlich gestaltet werden. | |
Seminar |
Dient der Vertiefung oder Erweiterung ausgewählter Themenkomplexe oder eines Fachgebiets. Die Studierenden erarbeiten i.d.R. selbständig einen eingegrenzten Themenbereich und haben die Möglichkeit, den Lernprozess aktiv mitzugestalten, z.B. über Gruppenarbeiten, Referate, Impulsvorträge oder in Diskussionsrunden. Charakteristisch für die Arbeitsweise in Seminaren ist ein Wechsel zwischen Impuls (durch Studierende oder Lehrende) und Diskussion im Plenum oder in Kleingruppen. Durch die aktive Einbindung der Studierenden über eine Präsentation der Arbeitsergebnisse, häufig auch verbunden mit einer Verschriftlichung dieser (Ausarbeitung, Präsentation, Poster etc.), und durch die gemeinsame Reflexion und kritische Diskussion kann u.a. die Weiterentwicklung der schriftlichen und mündlich kommunikativen Fähigkeiten unterstützt werden. In seminaristischen Lehrveranstaltungssettings steht die Eigenaktivität der Studierenden im Vordergrund. Die Lehrform „Seminar“ beinhaltet u.a. auch die didaktischen Elemente, die beim Erlernen einer Fremdsprache genutzt werden (z.B. Gespräche, Klärung von Fragen, Referate, kleinere Übungsanteile u.Ä.), so dass „Sprachkurs“ mit unter diese Lehrform fällt. | |
Übung |
Überwiegend begleitende Veranstaltungen, in denen aufbauend oder ergänzend zu Vorlesungen oder Seminaren usw. Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt und vertieft werden. Die selbstständige Lösung von Aufgaben-/Problemstellungen, Übungsaufgaben oder Übungsfällen und die Diskussion der Lösungen stehen in Mittelpunkt. Auch die praktische Anwendung und Einübung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren können Ziele sein, die über diese Lehrform erreicht werden sollen. Hierzu zählen z.B. auch Tafelübungen. | |
Tafelübung |
s. Glossareintrag "Übung" | |
Anwesenheitspflicht |
Nach §52 Absatz 12 des Hochschulgesetzes für Schleswig Holstein gilt: "Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung." | |
Sprachkurs |
Ein Sprachkurs dient dem Erwerb, der Vertiefung und der Erweiterung allgemeiner bzw. fachspezifischer Sprachkompetenzen. In Anlehnung an den GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) werden die vier Kernkompetenzen (Hörverstehen/Leseverstehen/Mündlicher Ausdruck/Schriftlicher Ausdruck) vermittelt und deren Anwendung geübt. Dabei werden auch kulturspezifische und interkulturelle Aspekte thematisiert. Gemäß §52 Abs. 12 HSG besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme. |