Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden haben ein Grundverständnis der Sozialen Arbeit als Wissenschaft (Sozialarbeitswissenschaft) entwickelt und kennen unterschiedliche fachspezifische erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Ansätze inkl. der dazugehörigen grundlegendsten wissenschaftsmethodischen Vorgehensweisen. Darüber hinaus kennen und verstehen sie die grundlegendsten Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis, wesentlich in Form von Literaturrecherche sowie Erkenntnis- bzw. Wissensdokumentation und -präsentation ("Techniken wissenschaftlichen Arbeitens")
Die Studierenden besitzen die Kompetenz zum selbstständigen Erschließen und Bearbeiten fachwissenschaftlicher Fragestellungen. Sie können (aktuelle) Literatur zum entsprechenden fachwissenschaftlichen Diskurs recherchieren, auf ihre wissenschaftliche Güte prüfen und vor dem Hintergrund wissenschafts- und erkenntnistheoretischer Hintergründe einordnen, darstellen und diskutieren.
Gruppen- und Teamarbeiten (peer-reviews; kooperatives Lernen usw.) helfen bei der Umsetzung der Ziele, sich sowohl die theoretischen als auch praktischen Grundlagen sozialarbeitswissenschaftlicher (psychosozialer) Diagnostik zu erarbeiten. Dabei werden gleichsam klassische Haltungsprinzipien, somit auch konstruktive Kommunikation, mitgefördert
Die Studierenden haben ein individuelles aber wissenschafts- und erkenntnistheoretisch angemessenes Grundverständnis von Wissenschaft allgemein und speziell von Sozialarbeitswissenschaft erhalten und können dieses argumentativ begründen. Darüber hinaus haben sie eine fachwissenschaftlich angemessene Grundhaltung (u.a. skeptisch, eklektisch, ideologiefrei) entwickelt zumindest aber verstanden, dass es eine genuin fachwissenschaftliche Grundhaltung gibt, welche konkretes fachliches Handeln (praktisch und wissenschaftlich) maximal beeinflusst. Sonach können die Studierenden rudimentär argumentieren ob ihre persönliche Grundhaltung (als Konsequenz ihrer je eigenen Welt- und Menschenbilder) eine sozialarbeitswissenschaftliche (sozialpädagogisch, sozialarbeiterische) – konvergiert in der Definition Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession – ist oder nicht.