Modul


Allgemeine Informationen
Wirtschaftsprüfung
External Auditing
MA-WPRUE
ExtAudit-01-MA-M
Prof. Dr. Eisenschmidt, Karsten (karsten.eisenschmidt@haw-kiel.de)
Prof.Dr. Pasternack, Nyls-Arne (nyls-arne.pasternack@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Eisenschmidt, Karsten (karsten.eisenschmidt@haw-kiel.de)
Prof.Dr. Pasternack, Nyls-Arne (nyls-arne.pasternack@haw-kiel.de)
Sommersemester 2019
1 Semester
In der Regel im Sommersemester
Englisch
Studiengänge und Art des Moduls (gemäß Prüfungsordnung)
Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Modulart Fachsemester
M.Sc. - ACT - Financial Accounting, Controlling & Taxation (letzte Aufnahme WiSe 25/26) Pflichtmodul

Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen
- die charakteristischen Merkmale der Berufsstände des wirtschaftlichen Prüfungswesens sowie die diesbezüglichen Entwicklungen in Theorie und Praxis,
- die Standes- und Fachorganisationen, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Prüfung, die rechtlichen Grundlagen und die Verantwortlichkeiten im wirtschaftlichen Prüfungswesen sowie die Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle,
- den risikoorientierten Prüfungsansatz und können diesen sowohl allgemein als auch an konkreten praktischen Beispielen erläutern,
- die einzelnen Jahresabschlussaussagen und können diese beschreiben,
- die Grundlagen der Auftragsannahme, der Prüfungsplanung und der Prüfungsdurchführung und können diese darstellen,
- die verschiedenen Prüfungsmethoden und können deren Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen erklären.

Die Studierenden wissen, wie Prüfungsurteile zu Stande kommen und wie die relevanten Prüfungsergebnisse extern sowie intern kommuniziert werden.
Die Studierenden können
- Jahresabschlussrisiken an konkreten Fallbeispielen identifizieren und beurteilen,
- den risikoorientierten Prüfungsansatz in der Praxis anwenden,
- eine Abschlussprüfung inhaltlich strukturieren, risikorelevante Themengebiete in Jahresabschlüssen identifizieren und geeignete Methoden zur Erlangung von adäquaten Prüfungsnachweisen auswählen sowie in der Praxis anwenden,
- erlangte Prüfungsnachweise überprüfen und evaluieren sowie eine aggregierte Einschätzung zum Erfolg einer Abschlussprüfung eines Unternehmens abgeben,
- ihre Prüfungsergebnisse dokumentieren und einen Prüfungsbericht anfertigen.
Die Studierenden können
- Arbeitsresultate zur Jahresabschlussprüfung in Präsentationen sowohl vor Fachfremden als auch vor Fachvertreterinnen und Fachvertretern vorstellen und verteidigen sowie
- diesbezüglich in Diskussionen eine theoretisch und methodisch fundierte Argumentation aufbauen.
Die Studierenden
- begründen das eigene berufliche Handeln mit theoretischem und methodischem Wissen, welches auf den Grundsätzen einer rechtskonformen und adäquaten Jahresabschlussprüfung basiert,
- reflektieren die eigenen Einstellungen/Befindlichkeiten/Werte/Überzeugungen/Haltungen und/oder Fähigkeiten vor dem Hintergrund des theoretischen und methodischen Wissens zur Jahresabschlussprüfung,
- reflektieren die eigene professionelle Identität und können die eigenen beruflichen Entscheidungen angesichts gesellschaftlicher Erwartungen und Folgen begründen, bewerten und ggf. revidieren und
- reflektieren die eigene professionelle Identität und können die eigenen Stärken gegenüber (fachfremden) Personen an einem praxisorientierten Beispiel erklären.
Angaben zum Inhalt
1 Ökonomische Probleme des Prüfungswesens und ihre Lösungsansätze
2 Prüfungsprozess
2.1 Rahmenbedingungen
2.2 Auftragsannahme und Prüfungsplanung
2.3 Methoden zur Erlangung von Prüfungsnachweisen
2.4 Fraud und Going Concern
2.5 Urteilsbildung, Berichterstattung und Dokumentation
2.6 Interne und externe Qualitätssicherung
2.7 Prüfung spezifischer Rechnungslegungsbestandteile
2.8 Prüfungsspezifische Besonderheiten
3 Weitere Prüfungsleistungen

Im Studiengang Financial Accounting, Controlling & Taxation wird eine starke Vernetzung der Fachinhalte aus den verschiedenen Modulen angestrebt, um eine bessere Verankerung von Fachinhalten sowie ein fächerübergreifendes Problembewußtsein zu erreichen. Am Beispiel des Moduls "Wirtschaftsprüfung" werden unter anderem Bezüge zum Modul "IFRS und Konzernrechnungslegung" hergestellt. So wird dort die praktische Durchführung eines Impairmenttests (IAS 36) anhand einer Fallstudie aus Sicht des Erstellers behandelt. Hierfür werden Inhalte des Moduls Unternehmensbewertung und Kapitalmarkttheorie (CAPM, WACC-Verfahren,...) herangezogen und ein Impairmenttest erstellt. Das Modul "Wirtschaftsprüfung" blickt nun aus Sicht des Wirtschaftsprüfers und des risikoorientierten Prüfungsansatzes auf dieses Thema. Insb. die Problematik einer mangelnden Abschreibungspolitik der Ersteller und potentieller Risiken für die Jahresabschlussaussagen (Existence and Accuracy) sowie das Testat werden an diesem Beispiel modulübergreifend analysiert und evaluiert.
Marten/Quick/Ruhnke: Wirtschaftsprüfung : Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens nach nationalen und internationalen Normen; 5. Auflage; Stuttgart 2015

Institut der Wirtschaftsprüfer: WP Handbuch: Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung; 15. Auflage; Düsseldorf 2016

Zudem werden Gesetzestexte, wie das HGB und die IAS/IFRS, sowie die IDW Prüfungsstandards und -hinweise und die International Standards on Auditing (ISA) benötigt. Neben der Grundlagenliteratur sowie den Gesetzestexten sind wissenschaftliche Aufsätze in diversen Fachzeitschriften relevant.

Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.
Lehrformen der Lehrveranstaltungen
Lehrform SWS
Seminar 4
Arbeitsaufwand
4 SWS
5,0 Leistungspunkte
48 Stunden
102 Stunden
Modulprüfung
Keine
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Benotet Anmerkung
Präsentation 45 Minuten 30 %
Klausur 120 Minuten 70 %
Sonstiges
Grundlagen der handelsrechtlichen Bilanzierung sowie Kenntnisse der IFRS Rechnungslegung.
In das Seminar wird versucht, einen Praxisworkshop zu integrieren.

Diese Modulbeschreibung ist vorläufig und bedarf noch der Zustimmung des Konvents.