Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden verstehen wesentliche Methoden und Konzepte der Betrieblichen Steuerlehre. Sie können selbstständig Lösungen für praxistypische, auch komplexere steuerliche Fälle in den behandelten Themenbereichen aufzeigen und steuerplanerisch-konzeptionelle Lösungsansätze entwickeln sowie die Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher steuergestalterische Handlungsoptionen würdigen.
Die Studierenden können auch in komplexeren steuerlichen Fallkonstellationen und in steuerplanerisch-konzeptionellen Zusammenhängen steuerliche Begrifflichkeiten, Methoden und Funktionsabläufe detailliert beschreiben und erläutern. Sie können aus ihrem erworbenen Wissen wissenschaftlich fundierte und reflektierte Urteile zu komplexen steuerlichen Themen und Fragestellungen ableiten.
Die Studierenden können komplexe Fragen des deutschen Steuerrechts sowohl mit fachlich vorgebildeten Experten als auch mit Gesprächspartnern ohne vertiefte fachliche Expertise zielgruppenorientiert und effektiv diskutieren. Sie können auch komplexere Probleme der Betrieblichen Steuerlehre verständlich erklären. Die Studierenden erkennen auch bei Projekten mit mittlerem und hohem Komplexitätsgrad Konfliktpotenziale zwischen steuerlichen und anderen betriebswirtschaftlichen Zielvariablen und können dabei steuerliche Lösungsansätze effektiv mit Kompetenzträgern aus anderen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen abstimmen.
Die Studierenden können ihr Potenzial hinsichtlich der Bearbeitung komplexer steuerlicher Fragestellungen vor dem Hintergrund ihres Vorwissens beschreiben und realistisch einordnen. Sie können ggf. vorhandene Schwächen und Stärken ihres Lern- und Arbeitsverhaltens selbst identifizieren. Die Studierenden analysieren komplexe steuerrechtliche und steuerplanerische Probleme sowohl auf Basis rechtswissenschaftlicher Methoden und Kenntnisse als auch mit Hilfe von Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerplanung – dies stets auf Basis der Grundprinzipien rechtsstaatlicher Steuererhebung. Sie verstehen sich im Rahmen jeder steuerlichen Beratungs- und Planungstätigkeit als Organe einer hochqualifizierten, auf akademischer Grundlage basierenden Steuerberatungskultur, die jederzeit uneingeschränkt rechtsstaatlichen und ethischen Grundanforderungen verpflichtet ist.