Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Einführung und Überblick: Sozialarbeitswissenschaftliche Diagnostik
Introduction and overview: Social Work Diagnostics
5.36.02
Prof. Dr. Richter-Mackenstein, Joseph (joseph.richter-mackenstein@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Diagnostik und Fallverstehen
Diagnosis and Case hermeneutics
B.A. - BASA 25 - Soziale Arbeit (PO 2025 V8)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden sollen ein überblicksartiges Wissen zum Grundverständnis sozialarbeitswissenschaftlicher Diagnostik erworben haben und dieses auch wiedergeben können. Darüber hinaus sollen sie einzelne methodische Zugangsweisen kennen und benennen können und an Beispielen konkreter diagnostischer Instrumente verdeutlichen. Kenntnisse über prozessschematische Verläufe sowie Gütekriterien sollen genauso überblicksartig gewusst und wiedergegeben werden können, wie Gegenstandsbereiche und Merkmalsgruppen sozialarbeitswissenschaftlicher Diagnostik
Angaben zum Inhalt
• Systematik, Stand, Gegenstand und Methoden sozialarbeitswissenschaftlicher (psychosozialer) Diagnostik
• Geschichte und Bedeutungswandel sozialarbeitswissenschaftlicher (psychosozialer) Diagnostik im deutschsprachigen Raum
• Vom Fall, Fallanalysen und Fallverstehen
• Diagnostische Prozessgestaltung
• Diagnostische Fehlerquellen
• Instrumentenklassen (Gespräch und Beobachten, idiografische Verfahren, Beziehungs- Umfeld und Netzwerkdiagnostik, Fragebögen, Klassifikationssysteme)
• Berichte und Gutachten
Richter-Mackenstein, J. (2023). Sozialarbeitswissenschaftliche Diagnostik. Basiswissen zur Diagnostik in der Sozialen Arbeit. Göttingen: UTB.
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung