Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Sozialraumorientierung in der Kommunalpolitik: Lebenslage und Sozialraumorientierung
Community orientation in local policy: Life condition and social environment-orientation
5.03.50.0
Schwarz, Ulrike (ulrike.schwarz@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Gender und Interkulturelles in der Sozialen Arbeit / Lebenslagen und Lebenswelten von Adressaten der Sozialen Arbeit
Gender and intercultural issues in social work / living conditions and lifeworlds of social work users
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Der Stadtteil Gaarden ...
Angaben zum Inhalt
Der Stadtteil Gaarden gehört in Kiel zu den Sozialräumen mit der höchsten Problemdichte. Die Kommunalpolitik versucht, im Rahmen einer fachübergreifenden Konzeption eine nachhaltige Besserung der Lebenslage bezogen auf soziale Lage, Stadtentwicklung, Wohnraumversorgung, Ordnung und Sicherheit sowie Wirtschaftsförderung zu erreichen. Dazu bedient sie sich verschiedener Förderprogramme, etwa des Bundesprogramms „Soziale Stadt“. Konkrete Projekte sind das 2008 eröffnete Mehrgenerationenhaus auf dem Vinetaplatz, der Sportpark Gaarden, die Sozialkirche oder der HEMPELS Trinkraum.
In dieser Übung wollen wir uns mit folgenden Fragen befassen:
Wie stellt sich die Situation im Sozialraum Gaarden dar?
Mit welchen Strategien geht die Kommunalpolitik vor?
Was bedeutet sozialraumorientierte Soziale Arbeit in der Praxis?
Teil der Veranstaltung ist eine ganztägige Exkursion in den Stadtteil mit strukturierten Besuchen von Einrichtungen und der Diskussion mit Praktiker/innen vor Ort.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung