Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Lebenswelten und Lebenslagen von AdressatInnen der Sozialen Arbeit
Living conditions and lifeworlds of Social Work users
5.32.04
Prof. Dr. Bödecker, Florian (florian.boedecker@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Isenhardt, Anna (anna.isenhardt@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Marquardsen, Kai (kai.marquardsen@haw-kiel.de)
Mehringer, Victoria (victoria.mehringer@haw-kiel.de)
Raupach, Nils (nils.raupach@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Intersektionale Perspektiven auf Lebenslagen und Lebenswelten
Intersectional perspectives on life worlds and life situations
B.A. - BASA 25 - Soziale Arbeit (PO 2025 V8)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Nach Abschluss des Moduls kennen die Studierenden theoretische Konzepte der Sozialen Arbeit zu Lebenswelten und Lebenslagen am Beispiel exemplarischer Zielgruppen der Sozialen Arbeit sowie Herausforderungen für und Bewältigungsstrategien von ausgewählten Adressat*innen Sozialer Arbeit. Sie können subjektive Lebenswelten erschließen und das Handeln von Adressat*innen der Sozialen Arbeit verstehen und kennen exemplarische professionelle Handlungsstrategien. Sie sind in der Lage, diese zu kontextualisieren, zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Sie können eine eigene Haltung dazu entwickeln und fachbezogen Positionen und konzeptionelle Problemlösungen formulieren und argumentativ verteidigen.
Angaben zum Inhalt
Lebenslagen und Lebenswelten von exemplarischen Zielgruppen Sozialer Arbeit
Zielgruppenspezifisiche Handlungsstrategien der Sozialen Arbeit
Wird in den einzelnen Veranstaltungen bekanntgegeben
Lehrform
Lehrform SWS
Seminar 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung