Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden können den Begriff der Selbstbestimmung genauer definieren und erörtern, welche Grenzen die Selbstbestimmung möglicherweise hat. Dies umfasst sowohl die rechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung, als auch der möglichen Eingriffe in die Selbstbestimmung. Die Studierenden kennen wesentliche Grundlagen des Betreuungsrechts sowie die rechtlichen Grundlagen der Unterbringung nach BGB und PsychKG.