Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen des Zivilrechts
Legal foundations of civil law
M8.1_1
Prof. Dr. Mikolajczyk, Sascha (sascha.mikolajczyk@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Rechtliche Grundlagen der Kindheitspädagogik I
Legal foundations of childhood education I
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Siehe Modulebene
Siehe Modulebene
Siehe Modulebene
Siehe Modulebene
Angaben zum Inhalt
Vermittelt werden schwerpunktmäßig die für das Praxisfeld der Kindheitspädagogik maßgebenden Regelungen des Zivilrechts. Namentlich geht es dabei zunächst um die relevanten verfassungs- und einfachrechtlichen Vorschriften des Familienrechts (u.a. Art. 6 GG, Inhalt, Umfang und Inhaberschaft der elterlichen Sorge (§§ 1591 ff., 1626 ff., 1773 ff. BGB), Umgangsrecht (§§ 1684 ff. BGB), freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen (§ 1631b BGB) sowie gerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung sowohl im Hinblick auf §§ 1666, 1666a BGB als auch auf die Regelungen des Gewaltschutzgesetzes). Dabei wird insgesamt auch auf die rechtliche Stellung von Minderjährigen im Recht und in der Systematik der Schuldverhältnisse eingegangen (u.a. §§ 104 ff. und §§ 828 f. BGB). Des Weiteren werden darauf aufbauend die spezifischen Regelungen des Haftungsrechts, insbesondere in Bezug auf die Problematik der Aufsichtspflicht in zivilrechtlicher (u.a. §§ 823 ff. BGB) und strafrechtlicher (u.a. insbesondere fahrlässige Begehung von Straftaten durch aktives Tun oder Unterlassen, §§ 222, 223 ff., 13 StGB) Hinsicht vermittelt, wobei in diesem Kontext auch (überspannend) auf arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen bei Pflichtverletzungen eingegangen wird.
Nomos, Gesetze für die Soziale Arbeit, 13. Auflage
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag 1
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung