Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Agrarrecht II
Agricultural law II
LV 01
Gersteuer, Stephan (stephan.gersteuer@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Spezielle Landwirtschaft 1
Special Agriculture 1
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 4
Special Agriculture 4
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 3
Special Agriculture 3
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 2
Special Agriculture 2
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Wahlmodule „Interdisziplinäre Lehre“ gem. § 1 Abs. 3 PVO
Elective modules interdisciplinary teaching
B.Sc. - NAW - Nachhaltige Agrarwirtschaft
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden erhalten
- eine vertiefende Einführung in die Systematik des Rechts und die Methodik der Rechtsanwendung;
- einen Einblick in typische juristische Fragestellungen, wie sie sich für Landwirte als Betriebsleiter in Unternehmen und bei Behörden ergeben;
- das Bewusstsein für rechtliche Risiken in diesen Tätigkeitsbereichen, sowie Absicherungsnotwendigkeiten und Absicherungsmöglichkeiten;
Die Studierenden haben die Fähigkeit einfache juristische Problemstellungen dem richtigen Rechtsbereich zuzuordnen, die Rechtsgrundlage aufzufinden und durch die Anwendung einer Lösung zuzuführen oder gezielt weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Angaben zum Inhalt
Einführung in das Rechtssystem Kreditsicherungsrecht: (Grund-)Pfandrechte, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung etc.
Wertsicherungs- und Anpassungsklauseln Vorkaufsrechte,
Öffentliches Baurecht
Bürgerliches Gesetzbuch (weitere benötigte Rechtstexte werden zur Verfügung gestellt)
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag + Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung
Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 %

Sonstiges
Gemäß § 4 Abs. 2 PO müssen die Module des 1. + 2. Semesters bestanden sein und mindestens 30 Leistungspunkte aus dem 3. + 4. Semester zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen sein.