Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden vertiefen ihr Wissen durch die Fokussierung auf konkrete Fälle im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Studierenden lernen selbständig praktische Lösungen zu erarbeiten.
Die Studierenden können auf der Basis rechtlichen und wissenschaftlichen Wissens fachliche Argumente erarbeiten und in Fachdebatten vertreten.
Die Studierenden begründen ihr professionelles Selbstverständnis auch auf der Grundlage juristischer Basiskenntnisse im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe.