Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Grundfragen der Ethik und aktuelle Problemfelder
Basic questions of ethics and current problem areas
5.08.07.0
Prof. Dr. Jakobs, Hajo (hajo.jakobs@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Grundfragen und Handlungsformen in der Sozialen Arbeit
Principles and methods of social work practice
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden verfügen über
- Aneignung ethischer Grundbegriffe und Begründungsmodelle über die kritische Auseinandersetzung mit exemplarischen ethischen Problemstellungen;
- Sensibilisierung für die grundlegende Bedeutung der Gegensatzspannung zwischen einer Ethik des Heilens und einer Ethik des Lebens;
- Auseinandersetzung mit der Berufsethik der Sozialen Arbeit;
- Bewusstmachung/ Reflexion eigener Wertentscheidungen
Angaben zum Inhalt
Im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der Ökonomisierung geraten behinderte, schwer kranke und alte Menschen(erneut) zunehmend ins gesellschaftliche Abseits. Offene wie verdeckte Praxis einer "Früheuthanasie“ oder gesellschaftliche Debatten um "aktive Sterbehilfe”, "Menschenzüchtung“ (Gentechnik, Eugenik, Reproduktionsmedizin) etc. sind dafür alarmierende Indikatoren. Auch und gerade Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen müssen hier Stellung beziehen (können). In der Veranstaltung sollen dazu erste Schritte unternommen werden.
Baum, H.: Ethik sozialer Berufe. Paderborn (UTB) 1996
Maaser, W.: Lehrbuch Ethik. Grundlagen, Problemfelder und Perspektiven. (Juventa: Studienmodule Sozialer Arbeit) Weinheim/München 2010
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung