Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse aus dem Familienrecht sowie dem Kinder- und Jugendhilferecht. Sie kennen die einschlägigen Normen, können diese in einen Gesamtkontext stellen und dadurch ihre rechtlichen Kenntnisse in der Sozialen Arbeit nutzen.
Zudem sind sie in der Lage, diese Kenntnisse auf konkrete Fallgestaltungen anzuwenden und sie einer rechtlich fundierten, argumentativ vertretbaren Lösung zuzuführen.