Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Fachberatung
Specialist advice
BAKIND15.1_2
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Leitung und Management
Leadership and management
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität. Perspektivisch werden sich Absolvent/innen kindheitspädagogischer Studiengänge zunehmend Leitungsfunktionen in Kindertageseinrichtungen erschließen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind neben profunden pädagogischen, psychologischen und soziologischen Fachkenntnissen auch Managementkompetenzen erforderlich. Durch das Modul eignen sich die Studierenden Grundlagen, Methoden und Instrumenten aus dem Bereich des Sozialmanagements an. Die Studierenden kennen Leitungs- und Managementstrategien und können diese anwenden. Sie können diese für das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtung spezifizieren. Sie kennen Besonderheiten der verwaltungsrechtlichen Organisation sowie Anforderungen an Konzeptentwicklung und Qualitätsmanagement. Sie erwerben erste Methodenkompetenzen für Leitung und Management. Dazu erwerben die Studierenden Kommunikationsgrundlagen und -techniken und Gesprächsführungsmethoden.
Angaben zum Inhalt
Die Studierenden
- Kennen die Aufgaben von Fachberatungen
- Wissen um die Herausforderung der Initiierung, Begleitung und Steuerung von Entwicklungsprozessen
- kennen die rechtlichen Voraussetzungen
- sind dazu in der Lage, Qualitätsentwicklungsprozesse zu erkennen
Lehrform
Lehrform SWS
Seminar 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung