Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Technik in der Pflanzenproduktion
Agricultural Technology in plant production
LV 05
Prof. Dr. Reckleben, Yves (yves.reckleben@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Spezielle Landwirtschaft 1
Special Agriculture 1
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 4
Special Agriculture 4
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 3
Special Agriculture 3
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 2
Special Agriculture 2
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden werden in Anforderungen verschiedener typischer Fruchtarten eingewiesen und lernen technische Lösungsmöglichkeiten kennen. Als Schwerpunkt steht die spezifische Anforderung der einzelnen Kultur an die Etablierung, Bestandsführung, Ernte und Lagerung.
Die Studierenden kennen:
- verschiedene Kulturen und deren Anforderungen an die Technik;
- technische Lösungen der Bewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung);
- den technischen Anspruch von Sonder- und Intensivkulturen.
Angaben zum Inhalt
Bewirtschaftungsintensität, Maßnahmen, verschiedene Anforderungen einzelner Kulturen (Getreide, Hackfrüchte, Futterpflanzen, Gewürze, NaWaRo, Anspruch an Qualität und Lagerung).
- N. Lütke Entrup, J. Oehmichen : Lehrbuch des Pflanzenbaues: Band 1: Grundlagen Taschenbuch – 2006
- N. Lütke Entrup, B. C. Schäfer : Lehrbuch des Pflanzenbaues Band 2: Kulturpflanzen Taschenbuch – 2011
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag + Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung
Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 %

Sonstiges
Gemäß § 4 Abs. 2 PO müssen die Module des 1. + 2. Semesters bestanden sein und mindestens 30 Leistungspunkte aus dem 3. + 4. Semester zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen sein.