Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Naturschutz, Umweltschutz und Landespflege
Nature and environmental protection
LV 21
Dr. Gerth, Holger (holger.gerth@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Spezielle Landwirtschaft 1
Special Agriculture 1
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 4
Special Agriculture 4
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 3
Special Agriculture 3
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 2
Special Agriculture 2
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Landwirtschaft ist eine flächenbezogene Nutzung, die in Wechselwirkung mit ihrer Umgebung steht. Ein ökologisch und ökonomisch vertretbarer Kompromiss zwischen nachhaltiger Nutzung und Umweltschutz ist nötig. Das Berufsfeld Landwirtschaft erfordert damit Kenntnisse in Natur- und Umweltschutz, über die Folgen der Nutzung sowie über Maßnahmen, diese Folgen zu erkennen, zu verringern oder rückgängig zu machen.
Die Studierenden kennen:
- die Grundlagen, Problembereiche und Ziele von Natur- und Umweltschutz,
- die Wirkungsmechanismen und Folgen von Eingriffen in Natur und Umwelt.
Die Studierenden können:
- Maßnahmen zum Natur- und Umweltschutz ableiten, um Folgen landwirtschaftlichen Handelns zu erkennen, zu verringern oder rückgängig zu machen,
- sich in entsprechende Sachgebiete selbständig weiter einarbeiten.
Angaben zum Inhalt
Natur- und Umweltschutz:
Gesetze zum Natur- und Gewässerschutz, Schutz von Saumstrukturen, Naturflächen und Gewässern, Cross Compliance Vorschriften.
Landespflege:
Landschaftsökologie, Pflege von Saumstrukturen, Nachhaltige Bodenbewirtschaftung
Scripte
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag + Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung
Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 %

Sonstiges
Gemäß § 4 Abs. 2 PO müssen die Module des 1. + 2. Semesters bestanden sein und mindestens 30 Leistungspunkte aus dem 3. + 4. Semester zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen sein.