Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Ausgehend von den im BA-Studium erworbenen Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik, setzen sich die Studierenden mit den für die Leitung sozialer Dienste und Einrichtungen relevanten Rechtsgebieten auseinander. Sie lernen die Strukturprinzipien der Rechtsgebiete Sozial-, Arbeits- und Einrichtungsrecht.
Sie erwerben die Fähigkeit,
- die Bedeutung rechtlicher Regelungen als Leitungsinstrumente für die inneren Abläufe und als Element der Einordnung der Einrichtung in ihre Umwelt wahrzunehmen,
- die Konsequenzen rechtlicher Entscheidungen für die Leitung in sozialen Diensten und Einrichtungen einzuschätzen,
- rechtliche Probleme angemessen abzuwägen und lösungsorientierte Entscheidungen unter rechtlichem Blickwinkel zu treffen, und
- die rechtliche Dimension von Leitungsmaßnahmen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Sie haben ein Verständnis für die Rechtsbeziehungen zwischen den im Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen handelnden, privaten und staatlichen Akteuren und sind in der Lage, diese konstruktiv zu gestalten.
Lernergebnisse:
Vermittelt werden insbesondere Kenntnis, Verständnis und Anwendung
- der wichtigsten geltenden Vorschriften,
- des systematischen Zusammenspiels rechtlicher Vorgaben auf unterschiedlichen Stufen,
- der rechtlichen Strukturen des Sozial-, Arbeits- und Einrichtungsrecht.
Kompetenzen:
Die Studierenden
- entwickeln ein reflektiertes Verständnis der normativen Strukturen,
- erarbeiten Lösungen für rechtsbereichsübergreifende Fragestellungen,
- erkennen und aktivieren die rechtlichen Ressourcen für die Leitung und Innovation in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik
- setzen sich argumentativ mit einschlägigen Rechtsfragen auseinander und
- entwickeln Lösungen für praxisrelevante Fälle.