Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden setzen sich mit den für die Soziale Arbeit relevanten Rechtsgebieten „Rehabilitations- und Gesundheitsrecht“ auseinander. Sie lernen Strukturprinzipien der Rechtsgebiete, Rechtsansprüche und institutionelle Gewährleistungsverpflichtungen kennen. Sie haben einen Überblick über die wichtigsten Leistungsträger im Rehabilitations- und Gesundheitswesen sowie die Leistungs- und Finanzierungsarten und erkennen deren Bedeutung für die im Rehabilitations- und Gesundheitswesen handelnden Akteure. Zugleich sind sie in der Lage, Problemgestaltungen im Rehabilitations- und Gesundheitswesen innerhalb des Rechtssystems einzuordnen, rechtliche Grundlagen zu verstehen, Einflussmöglichkeiten zu erkennen und Lösungswege zu erschließen. Sie haben ein Verständnis für die Rechtsbeziehungen zwischen Einrichtungsträgern, Leistungsträgern und Leistungsberechtigten gewonnen und sind in der Lage, diese konstruktiv zu gestalten.
Vermittelt werden insbesondere Kenntnis und Verständnis
- der wichtigsten geltenden Vorschriften,
- des systematischen Zusammenspiels rechtlicher Vorgaben auf unterschiedlichen Stufen,
- der Regeln des Grundgesetzes mit besonderer Bedeutung für das Rehabilitations- und Gesundheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts,
- der rechtlichen Strukturen des Leistungserbringungsrechts
- der normativen Vorgaben zu den Komplexen „Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe“.
Die Studierenden
- entwickeln ein reflektiertes Verständnis der normativen Strukturen,
- erarbeiten Lösungen für rechtsbereichsübergreifende Fragestellungen,
- erkennen und aktivieren die rechtlichen Ressourcen für eine teilhabeorientierte und inklusive Sozialarbeit,
- setzen sich argumentativ mit einschlägigen Rechtsfragen auseinander und
- entwickeln Lösungen für praxisrelevante Fälle.