Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Praxisbezug: Schutz, Prävention und Strafverfolgung – mit der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen
Protection, prevention and prosecution - with the Istanbul Convention against violence against women
5.56.10.12
Mußlick, Lena (lena.musslick@haw-kiel.de)
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Praxisbezüge im Schwerpunkt Geschlechterreflexive Soziale Arbeit
Practical aspects in the focus area of gender-reflective social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Geschlechterkompetenzen in der Sozialen Arbeit
Practice seminars for the focus area gendercompetence in social work
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Practice seminars in gender competence in social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die historischen Grundlagen und die einzelnen Bereiche der Istanbul Konvention zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Studierenden können die Istanbul Konvention nutzen, um vor Behörden und Gerichten zum Schutz von Frauen zu argumentieren. Sie können Projekte in der Sozialen Arbeit mit Hilfe der Istanbul Konvention argumentativ unterfüttern
Die Studieren entwickeln ihr Selbstverständnis als Vertreter*innen der Menschenrechtsprofession Soziale Arbeit in Bezug auf den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt weiter.
Angaben zum Inhalt
Die Soziale Arbeit ist in sämtlichen Bereichen mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert, denn jede Dritte ist mindestens einmal im Leben betroffen. Zu welchen Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangeboten ist der Staat verpflichtet? Was sind Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung? Und wie kann Gewalt langfristig verhindert werden?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
In dem Blockseminar sollen die Inhalte der sogenannten Istanbul-Konvention gemeinsam erarbeitet werden und ihre Bedeutung für die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession diskutiert werden. Verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen werden in den Blick genommen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Gewalt durch (Ex-)Partner und ihren Dynamiken, von der Zwangskontrolle bis hin zum Femizid.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung