Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Mit der Istanbulkonvention gegen Gewalt - Perspektiven für die Soziale Arbeit
With the Istanbul Convention against violence - Perspectives for Social Work
5.26.40.0
Mußlick, Lena (lena.musslick@haw-kiel.de)
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Praxisbezüge im Schwerpunkt Geschlechterreflexive Soziale Arbeit
Practical aspects in the focus area of gender-reflective social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Geschlechterkompetenzen in der Sozialen Arbeit
Practice seminars for the focus area gendercompetence in social work
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Practice seminars in gender competence in social work
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Geschlechterkompetenz in der Sozialen Arbeit
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die historischen Grundlagen und die einzelnen Bereiche der Istanbul Konvention zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Studierenden können die Istanbul Konvention nutzen, um vor Behörden und Gerichten zum Schutz von Frauen zu argumentieren. Sie können Projekte in der Sozialen Arbeit mit Hilfe der Istanbul Konvention argumentativ unterfüttern
Die Studieren entwickeln ihr Selbstverständnis als Vertreter*innen der Menschenrechtsprofession Soziale Arbeit in Bezug auf den Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt weiter.
Angaben zum Inhalt
Geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache, sondern eng mit ungleichen Machtverhältnissen in der Gesellschaft verbunden. Diese Erkenntnis ist durch das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ seit 2018 in Deutschland auch gesetzlich verankert. Die sogenannte Istanbul-Konvention macht deutlich: Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die auf Ungleichbehandlung der Geschlechter basiert. Es ist staatliche Pflicht, Schutz und Hilfe für Betroffene, Prävention und Strafverfolgung sicherzustellen.
Für die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist die Konvention ein wirksames Instrument gegen Gewalt.
In der Veranstaltung werden die Inhalte und Ziele der Istanbul-Konvention behandelt. Anhand von Praxisbeispielen wird erprobt, wie sie in verschiedensten Bereichen genutzt werden kann.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung