Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Reflexion professioneller Handlungskompetenz im Kontext Sozialer Hilfen
Reflection of professional practical competence in the context of social services
5.27.39
Prof. Dr. Hagemann, Otmar (otmar.hagemann@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars in social services
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Soziale Hilfen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars for the focus area social services
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Soziale Hilfen
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
s. Modulbeschreibung
Angaben zum Inhalt
Diese Veranstaltung begleitet das M14b Portfolio und zählt nicht zu den 4 konzeptionellen Übungen (vgl. Informationsveranstaltung über Zoom.us am 4.10.2021 ab 10 h)
In der Veranstaltung werden auf der Grundlage des Modells professioneller Handlungskompetenz von Hiltrud von Spiegel theoretische Wissensbestände, Aspekte der beruflichen Haltung und deren Transformation in methodisches und persönliches Können auf den Kontext der Sozialen Hilfen bezogen und kritisch reflektiert. Durch die Zusammenführung und Integration der Wissensaneignung und Kompetenzentwicklung aus den verschiedenen konzeptionellen Übungen werden Impulse für eine Weiterentwicklung professioneller Handlungskompetenz und für den Theorie-Praxis-Transfer gegeben.
vgl. Moodle-Kurs, PW: M14bPortfolio
Lehrform
Lehrform SWS
Keine Präsenzzeit 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung