Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Konfliktbereitschaft und Mediationskompetenzen
Ability to deal with conflicts and mediation competence
2.09.04.0
Bickel, Hardy (hardy.bickel@haw-kiel.de)
Schneider, Susanne (susanne.schneider@haw-kiel.de)
Thiede, Kristina (kristina.thiede@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Kommunikation und Beratung II
Communication and counselling II
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kommunikation und Beratung
Communication and counselling
B.A. - BAEB - Aufbau - Erziehung und Bildung im Kindesalter - Aufbauform
Kommunikation und Beratung
Communication and counselling
B.A. - BAEB - Erziehung und Bildung im Kindesalter
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen verschiedene Konfliktformen, können diese definieren und differenzieren. Sie sind in der Lage, ein Konfliktgeschehen in Konfliktmodelle einzuordnen. Die Studierenden kennen kommunikationsgeleitete Ansätze und Methoden, die helfen, zwischen Konfliktparteien zu vermitteln und Konflikte zu deeskalieren. Sie können diese in Grundzügen anwenden.
Angaben zum Inhalt
Wo immer Menschen gemeinsam leben, kooperieren, arbeitsteilig Ziele verfolgen, wird man auf Konflikte stoßen. Dies ist ein geradezu konstituierendes Merkmal menschlichen Zusammenlebens. Die Veranstaltung zielt darauf ab, theoretisches Hintergrundwissen zu vermitteln, das dazu beiträgt, Konflikte und Konfliktdynamiken besser verstehen und einordnen zu können. Weiterhin geht es darum, anhand konkreter Beispiele praktisch an der Handhabung von Konflikten zu arbeiten sowie konkrete Ansätze und Methoden der Konfliktintervention/Mediation kennen zu lernen.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung