Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechts nach dem BGB, dem PsychHG sowie die rechtlichen Hintergründe zum Begriff der Selbstbestimmung nach dem Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz, der UN-Behindertenrechtskonvention sowie dem Bundesteilhabegesetz.
Die Studierenden können Fälle im Rahmen der genannten Gesetze einordnen und eine professionelle Beratung und Begleitung der Klient*innen daraus ableiten. Sie können ethische Begründungen für ihr Handeln benennen.