Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden vertiefen ihr Wissen an konkreten Fällen aus den verschiedenen Gebieten des Sozialverwaltungsrechts. Sie lernen selbständig praktische Lösungen zu erarbeiten.
Die Studierenden können auf der Basis rechtlichen und wissenschaftlichen Wissens fachliche Argumente erarbeiten und in Fachdebatten vertreten. Sie begründen ihr professionelles Selbstverständnis damit auch auf der Grundlage juristischer Basiskenntnisse im Kontext des allgemeinen und berufsbezogenen besonderen Verwaltungsrechts.