Modul


Allgemeine Informationen
Medienethik und Media Governance
Media Ethics und Media Governance
32040
MedEthikMedG-01-MA-M
Prof. Dr. Bauchrowitz, Wolfgang (wolfgang.bauchrowitz@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Bauchrowitz, Wolfgang (wolfgang.bauchrowitz@haw-kiel.de)
Wintersemester 2019/20
1 Semester
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Studiengänge und Art des Moduls (gemäß Prüfungsordnung)
Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Modulart Fachsemester
M.A. - AK - Angewandte Kommunikationswissenschaft Pflichtmodul

Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Studierenden über:
- ein geschärftes und fundiertes Problembewusstseins bezüglich medienethischer Kernfragen
- ein tiefes Verständnis der Grundlagen und Zielsetzungen des Presserechts,
- Kenntnisse zu in der Berichterstattung anwendbaren und zu berücksichtigenden Werthaltungen des Presserechts und ihrer Durchsetzung,
- spezialisiertes Wissen um die Grundlagen und Zielsetzungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für soziale Plattformen nationaler und internationaler Betreiber
- die Fähigkeit zur kritischen Reflexion über verschiedener Aspekte medienethischen Handelns unter Bezugnahme aller beteiligten Akteure
- die Kompetenz medienethische Verhaltensregeln und Streitfälle mit anderen Studierenden und exteren Experten zu diskutieren
Angaben zum Inhalt
Die Entwicklungen im Medienbereich, besonders bei neuen Formaten in den klassischen Medien und bei den Möglichkeiten, die die neuen Medien und das Internet bieten, haben zu einer verstärkten Diskussion von Problemen der Medienethik und der gesellschaftlichen Verantwortung der Medienschaffenden geführt.

Die Lehrveranstaltung stellt Medienethik als Form angewandter Ethik vor und diskutiert sie in ihrem Verhältnis zum Medienrecht. Hierzu wird nach der Einführung in die medienethischen Grundlagen und einer Überprüfung der vermittelten Ansätze an aktuellen und klassischen Beispielen aus der Berichterstattung auf die Funktion der Presse im Rahmen der gesellschaftlichen Bildung, Diskussion und Werthaltung eingegangen. Als Beispiel angewandter Rechtstheorie wird im Anschluss der Rechtsrahmen für diese Funktion der Presse vorgestellt und seine Anwendbarkeit als Grundlage zur Schaffung von Medienverantwortung von Journalisten und Journalistinnen überprüft.

Im Detail wird auf die Grundbegriffe der Ethik eingegangen (Ethik, Moral, deskriptive und normbegründende Ethik, Normen und Idealnormen, Werte), die Medienethik in der Praxis betrachtet (Medienethik und Journalismus, Medienethik und Medienmacht, Medienethik und Menschenwürde, Medienethik und soziale Netzwerke, Medienethik und Globalisierung) sowie die Medienethik im Presserecht diskutiert (die gesellschaftliche Funktion der Medien und ihre verfassungsrechtliche Bedeutung, Grundrechtstheorie und Grundrechtskollision, die Menschenwürde als Schranke der Pressefreiheit, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als Schranke der Pressefreiheit, die presserechtliche Sorgfaltspflicht als Schranke der Pressefreiheit).
Neben hergebrachten und festgelegten Formen medienethischer Diskurse, ist auch der erweiterte Media Governance Begriff Gegenstand des Moduls. Unter Governance kann man nach Renate Mayntz »das Gesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte: von der institutionalisierten zivilgesellschaftlichen Selbstregelung über verschiedenen Formen des Zusammenwirkens staatlicher und privater Akteure bis hin zu hoheit- lichem Handeln staatlicher Akteure« (Mayntz 2005: 15) verstehen. So geben sich vermehrt einzelne Firmen, Institutionen, Vereine oder Parteien Verhaltensregeln für die Verwendung von Medien.
- Donges, Patrick (Hg.) (2007): Von der Medienpolitk zur Media Governance. Köln: Herbert von Halem.
- Leschke, Rainer (2001): Einführung in die Medienethik. München: Fink.
Lehrformen der Lehrveranstaltungen
Lehrform SWS
Lehrvortrag 2
Übung 2
Arbeitsaufwand
4 SWS
5,0 Leistungspunkte
48 Stunden
102 Stunden
Modulprüfung
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Benotet Anmerkung
Portfolioprüfung 100 %
Sonstiges
Weitere Informationen zur Prüfung werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.