Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Studierenden über:
- ein geschärftes und fundiertes Problembewusstseins bezüglich medienethischer Kernfragen
- ein tiefes Verständnis der Grundlagen und Zielsetzungen des Presserechts,
- Kenntnisse zu in der Berichterstattung anwendbaren und zu berücksichtigenden Werthaltungen des Presserechts und ihrer Durchsetzung,
- spezialisiertes Wissen um die Grundlagen und Zielsetzungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für soziale Plattformen nationaler und internationaler Betreiber
- die Fähigkeit zur kritischen Reflexion über verschiedener Aspekte medienethischen Handelns unter Bezugnahme aller beteiligten Akteure
- die Kompetenz medienethische Verhaltensregeln und Streitfälle mit anderen Studierenden und exteren Experten zu diskutieren