Modul mit Lehrveranstaltungsdetails


Allgemeine Informationen
Handlungsfeld Hilfen zur Erziehung
Actionfield help in education and upbringing
BAKIND14
HFHilfErz-01-BA-M
Prof. Dr. Hack, Carmen (carmen.hack@haw-kiel.de)
Prof. Dr. Hack, Carmen (carmen.hack@haw-kiel.de)
Wintersemester 2026/27
1 Semester
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Studiengänge und Art des Moduls (gemäß Prüfungsordnung)
Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Modulart Fachsemester
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik Pflichtmodul

Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung stellt einen zentralen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liegen im § 27 ff des SGB VIII und greifen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Studierenden sind in der Lage, das Angebotsspektrum, dass von niedrigschwelligen Beratungsgesprächen bis hin zur intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung reicht, wiederzugeben und zu erklären. Die Studierenden können im Seminar verständlich machen, dass die Leistungen von unterschiedlichen Einrichtungen und Trägern erbracht werden und sind in der Lage, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten innerhalb des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks zwischen Addressat:innen, freien und öffentlichen Trägern darzustellen. Darüber hinaus können die Studierenden die vielfältige Trägerlandschaft mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Methoden erklären.
Angaben zum Inhalt
Handlungsfeld HZE - Aufgaben, Organisations- und Handlungsformen der Kinder- und Jugendhilfe
- Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Organisationelle und konzeptionelle Verfasstheit des Handlungsfeldes

Ambulante und (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung
- Aufgaben, Ziele und Grenzen der unterschiedlichen Hilfsangebote, die in den §§ 28 bis 35a SGB VIII genannt werden:
A) ambulante Hilfen (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand-schaften und Betreuungshilfen, Sozialpädagogische Familienhilfe)
B) Teilstationäre Hilfe (Erziehung in einer Tagesgruppe)
C) Stationäre Hilfen (insb. Heimerziehung)
Finanzierung der Jugendhilfe
- Einordnung der Jugendhilfe in die Systeme der sozialen Sicherung
- Funktionsweise öffentlicher Haushalte
- Auswirkungen des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses
- Öffentliche und private Finanzierungsformen
- Leistungsentgelte/ Leistungsverträge

Veranstaltungen:
Handlungsfeld HZE - Aufgaben, Organisations- und Handlungsformen der Kinder- und Jugendhilfe (LV, 2 SWS)
Ambulante und (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung (S, 1 SWS)
Finanzierung der Jugendhilfe (S, 2 SWS)
Bieker, H. (2006). Kommunale Sozialverwaltung. München und Wien: Oldenbourg
Dahme, H.-J./Wohlfahrt, N. (2013). Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste. Grundlagen, aktuelle Praxis und Entwicklungsperspektiven. 2. Auflage. Weinheim und Basel: Beltz Juventa
Evers, A./Heinze, Rolf G./Olk, T. (Hrsg.) (2011). Handbuch Soziale Dienste. Wiesbaden: VS-Verlag.
Hansbauer, P./Merchel, J./Schone, R. (2020). Kinder- und Jugendhilfe. Grundlagen, Handlungsfelder, professionelle Anforderungen. Stuttgart: Kohlhammer.
Arbeitsaufwand
5 SWS
7,5 Leistungspunkte
60 Stunden
165 Stunden
Modulprüfung
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Benotet Anmerkung
Klausur 120 Minuten 100 % Anmeldung über QIS, Anmeldezeiträume werden im Semester bekannt gegeben
Sonstiges
Informationen zur Klausur werden in den Veranstaltungen bekannt gegeben.