Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
* Die Studierenden kennen die Grundlagen des Familienrechts und sind in der
Lage, dessen Relevanz für Themen der Sozialen Arbeit einzuschätzen.
* Die Studierenden kennen die Struktur und Anwendung des Kinder- und Jugendhilferechts.
* Die Studierenden können entsprechende einschlägige Anspruchsgrundlagen
und Normen im systematischen Zusammenhang auffinden und diese in Blick
auf Arbeitsfelder und Kontext Sozialer Arbeit konkretisieren.
* Die Studierende haben Kenntnis von Rechtsmitteln im Hinblick auf
anwaltschaftliches Eintreten für Adressat*innen und können sich in den einschlägigen Paragrafen des Familien-, Kinder- und Jugendhilferechts orientieren,
sowie deren Anwendungsstrukturen verstehen.
* Die Studierenden sind in der Lage, eine bedarfs- und situationsabhängige Einschätzung der (rechtlichen) Situation im Kontext des Handelns Sozialer Arbeit in
diesen Rechtsgebieten vorzunehmen.
* Die Studierenden kennen die grundlegenden Aspekte und Funktionen des Gewaltschutzgesetzes und sind in der Lage, dieses adäquat zu nutzen.